„En effet, en raison de la durée de vie des appareils, de la fréquence des réparations, de l’importance des coûts de réparation et de la transparence pourvue par les détaillants, il n’est pas dans l’intérêt de Minolta de se comporter de manière « abusive » dans l’offre de services après-vente, car elle risquerait d’être sanctionnée par une diminution des ventes de ses appareils au profit des autres marques.“ (RPW 1999/2, S. 253, Rz. 32).
Der „service après-vente“ wirkt sich bei Fotoapparten also derart auf das Markenimage aus, dass er von einem potenziellen Kunden bereits bei der Kaufentscheidung für den Fotoapparat berücksichtigt wird. Also schloss die WEKO auf einen relevanten Markt, welcher sowohl Fotoapparate als auch Reparaturen für Fotoapparate umfasst. Einen so genannten Systemmarkt.
In der eben abgeschlossenen Vorabklärung „Service après vente“ (SAV) hatte das Sekretariat der WEKO zu beurteilen, ob es zu rechtfertigen sei, dass SAV für bestimmte Uhrenmarken nur durch ausgewählte Uhrmacherinnen und Uhrmacher vorgenommen werden können, weil andere Uhrmacherinnen und Uhrmacher nicht mit den erforderlichen Ersatzteilen beliefert werden. Bei der Prüfung dieser Frage ging das Sekretariat von einem Primärmarkt für Uhren und einem nachgelagerten Sekundärmarkt für SAV aus, also nicht von einem Systemmarkt, welcher Uhren und SAV umfassen würde. Das Sekretariat erachtete die Rückwirkungen aus dem Sekundärmarkt auf den Primärmarkt also nicht für massgebend, ansonsten es von einem Systemmarkt hätte ausgehen müssen.