Auf Blick-Online wurde heute über die Preisunterschiede zwischen den Burger King-Restaurants in Lyssach und Bern berichtet.
http://www.blick.ch/news/schweiz/bern/der-teuerste-whopper-der-schweiz-id2411652.html
Der Blick moniert, dass die Preise in Lyssach rund 25% teurer sind als in der Berner Innenstadt. Burger King reagiert darauf mit folgendem Statement:
«Die Franchisenehmer in der Schweiz sind als eigenständige Unternehmer selbst für die Preispolitik verantwortlich», bestätigt Burger-King auf Anfrage die Unterschiede. Man stehe aber beratend zur Seite, um möglichst einheitliche Preise zu garantieren.
Kommt das Teilkartellverbot, wären solche Bestrebungen zu einer einheitlichen Preispolitik verboten und mit Sanktionen bedroht! Das Verhalten von Burger King als Franchisegeberin und jenes der Restaurants, die diesen Bestrebungen nachkommen, würden als unzulässige Preisabreden qualifiziert (vertikal zwischen Franchisegeber und Franchisehmern und horizontal zwischen den Betreibern von Burger King Restaurants). Die Auswirkungen der einheitlichen Preispolitik auf die Konsumenten bzw. die Frage, ob die Bestrebungen überhaupt erfolgreich sind und ob die Konsumenten Ausweichmöglichkeiten haben, wären unerheblich. So wäre insbesondere unerheblich, ob neben der Filiale von Burger King in Bern gleich zwei McDonalds-Restaurants stehen oder nicht. Es käme zur Sanktion und zu teuren Verfahren obwohl in keinerlei Hinsicht ein volkswirtschaftliches Problem vorliegen würde (übrigens: nicht nur die Anwälte sind teuer, sondern auch die Behörden).
Burger King und den einzelnen Betreibern der Burger King-Restaurants würde nur noch die sog. Effizienzrechtfertigung mit Beweislastumkehr zur Verfügung stehen. Sie müssten vor der WEKO argumentieren, dass eine einheitliche Preispolitik effizient sei, um gegen Konkurrenten wie McDonalds im Wettbewerb anzutreten. Wetten, dass Burger King mit dieser Argumentation unterliegen würde?