Der Bundesrat will die Motion Bischof „Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie“ mittels eines Verbots von Preisbindungsklauseln gegenüber Beherbergungsbetrieben umsetzen.
Über diese Klauseln wurde in diesem Blog bereits viel geschrieben (vgl. z.B. hier, hier und hier). Diese Preisbindungsklauseln, eigentlich Preisparitätsklauseln, sollen verhindern, dass Hotels, welche ihre Zimmer auch auf Buchungsplattformen wie Booking.com oder ebookers.com vertreiben, auf ihren eigenen Webseiten günstigere Zimmerpreise anbieten als auf diesen Plattformen. Damit wird so genanntes Trittbrettfahren verhindert (der Kunde sucht sein Hotelzimmer auf der Plattform, bucht dann aber direkt beim Hotel, weil der Preis dort etwas günstiger ist, d.h. die Dienste der Plattform werden zwar in Anspruch genommen, die Plattform wird für ihre Dienste aber nicht abgegolten).
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