• Gegenüberstellung geltender Art. 5 KG und Teilkartellverbot in der Fassung des Ständerats

     

  • Teilkartellverbot erschwert bewährte Kooperationsformen (bspw. ARGEs und Einkaufsgemeinschaften)

    Ich wurde von der Schweizerischen Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmen (usic) angefragt, ob ich zuhanden des Ständerates ein Positionspapier zum Teilkartellverbot schreiben könnte. Da die Beurteilung des Verbandes mit meiner persönlichen Meinung zu 100% übereinstimmte, habe ich das gerne getan. Link zum Positionspapier: http://www.usic.ch/Verband/Dokumente/Downloads/Positionspapier-Teilkartellverbot_2013_03.pdf

  • Ist das Teilkartellverbot im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten?

    In der heutigen NZZ (S. 23) und auf NZZ online kann man in einem Bericht zum 46. Symposion des Kölner Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FIW) nachlesen, dass Prof. Thomas Ackermann (LMU München) Folgendes zum Verhältnis zwischen Kartellrecht und Konsumentenschutz ausgeführt hat: „Ackermann erkennt aber nicht nur im amerikanischen Konsumentenschutz, sondern auch im europäischen Kartellrecht paternalistische Tendenzen. Gehe…

  • Mangelnde Rechtsstaatlichkeit in der Vorlage der WAK-S

    Die WAK-S hat sich gegen einen Ausbau der Rechtsstaatlichkeit im Kartellrecht ausgesprochen. So will die WAK-S auch künftig kein erstinstanzliches Wettbewerbsgericht schaffen. Weiterhin soll es die für die Unternehmen unheimliche Vermischung zwischen anklagender und urteilender Instanz geben. Heute erhebt de facto das Sekretariat Anklage. Die Unternehmen und deren Anwälte haben nur sehr begrenzt Zugang zur…

  • Mit Verboten für mehr Konkurrenz: Artikel von Dominik Feusi zum Teilkartellverbot

    Der Artikel kann hier heruntergeladen werden. Zur Erinnerung: Mit dem Teilkartellverbot sollen insbesondere auch gewisse Arten vertikaler Abreden unabhängig von den Marktanteilen per se als unzulässig erklärt werden. Dies obwohl in der Volkswirtschaftslehre unbestitten ist, dass solche Abredearten prokompetitiv sein können. Es sollen also wettbewerbsförderdende Praktiken (bspw. Massnahmen zur Einführung neuer Produkte) verboten und bestraft…

  • Schriftliche Begründung des Publigroupe-Falles wurde veröffentlicht

    Der Entscheid kann hier runtergeladen werden. Diverse umstrittene Fragen wurden durch das BGer entschieden, bspw. dass die Sanktionen gemäss Art. 49a KG strafrechtlichen bzw. strafrechtsähnlichen Charakter aufweisen und dass deshalb die Garantien gemäss Art. 6 und 7 EMRK und Art. 30 bzw. 32 BV auf kartellrechtliche Sanktionsverfahren anwendbar sind. Weiter wird festgehalten, dass es sich…

  • Schneider-Ammanns Teilkartellverbot erhält (leider) die Unterstützung der Mitglieder der WAK-S

    Die WAK-S lehnt das Wettbewerbsgericht und die Motion Birrer-Heimo ab, sie stimmt dem Teilkartellverbot zu und will über die Strafsanktionen für natürliche Personen in den kommenden Sitzungen befinden. Die Vorlage soll im Frühling im Ständerat beraten werden.  Artikel von Schöchli in der NZZ: http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/absage-an-wettbewerbsgericht-1.17941420 Pressemitteilung der WAK-S vom 15.1.2013: 2. 12.028 Kartellgesetz. Änderung Die Kommission bekräftigte ihren…

  • Prof. Zäch legt der WAK-S einen neuen Vorschlag zur Umsetzung der Motion Birrer-Heimo vor

    https://wettbewerbspolitik.org/wp-content/uploads/2012/11/feusi_baz_091112_schc3a4rferes-kg-soll-lieferungen-erzwingen.pdf Der heutigen BaZ ist zu entnehmen, dass der Wirtschaftskommission des Ständerates  ein neuer Vorschlag vorliegt, der letztlich dasselbe will wie eine noch im Oktober abgelehnte Motion: Ausländische Unternehmen sollen gebüsst werden können, wenn sie sich weigern, Schweizer Unternehmen im Ausland zu den im Ausland geltenden Konditionen zu beliefern. Autor dieses Vorschlags ist der emeritierte Zürcher Professor Roger Zäch, der bereits den…

  • Aus der heutigen Medienmitteilung der WAK-S zur Kartellgesetzrevision

    12.028 s Kartellgesetz. Änderung 11.3984 n Mo. Birrer-Heimo. Kartellgesetzrevision gegen unzulässige Preisdifferenzierungen Die Kommission hat die Detailberatung zu dieser Gesetzesrevision weitergeführt. Wie sich bei der Beratung des Teilkartellverbots herausgestellt hatte, setzt hier eine Beschlussfassung einen vorgängigen Entscheid zur Motion 11.3984 (Birrer-Heimo) voraus. Dieser Motion zufolge «soll der Grundsatz definiert werden, dass Unternehmen, die ihre Markenprodukte im Ausland zu tieferen Preisen vertreiben…

  • WEKO-Praxis zur Bonusregelung privilegiert absichtliche Tatbegehung

    Während einer Hausdurchsuchung wird den Unternehmen die Möglichkeit geboten, von der Bonusregelung Gebrauch zu machen. Ein Unternehmen, welches am Tag der Hausdurchsuchung als Erstes die volle Kooperation erklärt und der Behörde zentrale Beweismittel zur Verfügung stellt, darf mit einem vollständigen Sanktionserlass rechnen. Gemäss der Praxis nicht notwendig für den Sanktionserlass ist, dass mit der Bonusmeldung das Verfahren in Gang gesetzt worden ist. Beispielsweise beim Submissionsabsprachefall im Kanton Aargau hat eine Privatperson die Behörde auf die Kartellrechtsverstösse aufmerksam gemacht. Diese Anzeige führte zu Hausdurchsuchungen. Einige Unternehmen haben am Tag der Hausdurchsuchung oder später von der Bonusregelung Gebrauch gemacht. Einige haben  einen vollständigen Sanktionserlass oder zumindest einen vollen Erlass für die von ihnen angezeigten Submissionsfälle erhalten. Im Aargauer Fall gab es…