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Blick erklärt uns das Konzept der relativen Marktmacht gemäss der parlamentarischen Initiative von SR Altherr
http://www.blick.ch/news/wirtschaft/was-im-neuen-kartellgesetz-stehen-soll-politiker-kaempft-gegen-die-hochpreis-insel-schweiz-id3445440.html Was bei dieser Darstellung vergessen geht, und das wurde in der kürzlich ausgestrahlten Kassensturzsendung sowohl von Herrn Schmetzer als auch von Prof. Zäch (bewusst?) unterschlagen: Der Vorstoss von SR Altherr sieht vor, dass das kartellrechtliche Sanktionsregime auf „marktmächtige“ Unternehmen ausgedehnt werden soll. Die Hürden für Sanktionen sind gemäss Praxis der WEKO bereits jetzt sehr…
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Neue Meldeformulare / Merkblätter
Auf der Webseite der WEKO sind die neuen Merkblätter und Formulare zu folgenden Themen abrufbar Widerspruchsverfahren Zusammenschlusskontrolle Bonusregelung Diese können hier heruntergeladen werden: http://www.weko.admin.ch/dienstleistungen/00106/index.html?lang=de
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Nichts tun als gute Tat!
Lesen Sie den Kommentar von Beat Gygi auf NZZ Online: http://www.nzz.ch/meinung/nichts-tun-als-gute-tat-1.18385492 Beat Gygi ist beizupflichten. Am Anfang wurde die KG-Revision auf einer sachlich fundierten Grundlage, nämlich der umfassenden Evaluation, aufgegleist. Diese hat zwei wichtige Schwachpunkte im aktuellen Gesetz identifiziert: Die Vermutung von Art. 5 Abs. 4 KG betr. vertikaler Preis- und Gebietsabreden sollte abgeschafft werden, da Vertikalbindungen, sogar sog. „Kernbeschränkungen“,…
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Überlegungen zur relativen Marktmacht
In der WAK-N wurde ein Vorschlag eingebracht, welcher mit der Einführung einer Legaldefinition der „relativen Marktmacht“ in Art. 4 Abs. 2bis KG die Missbrauchskontrolle von Art. 7 KG flächendeckend auf „relativ marktmächtige Unternehmen“ ausdehnen soll. Hierbei handelt es sich um eine potentiell sehr weitgehende Ausweitung des kartellrechtlichen Interventions- und Sanktionsregimes. Aktuell unterstehen in der Schweiz – wie im EU-Recht –…
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„Lex Anwaltsindustrie“
In der Kartellgesetzrevision ist es gestern zu einer überraschenden Wende gekommen. Die WAK-N hat sich für einen Vorschlag ausgesprochen, welcher die Wettbewerbskommission bereits bei „relativer Marktmacht“ zwingen soll, „Tatbestände zu sanktionieren„. Die NZZ spricht von einer „Lex KMU“ (vgl NZZ). Initiiert wurde die“Lex KMU“ vom Komitee faire-importpreise.ch rund um die Basler Baizer. Die Forderung des Komitees lautet im Originalton wie folgt: …
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Klärendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 9 Abs. 4 KG: Uhrenschalen sind zu Ebauches weder nachgelagert noch benachbart
Urteil B-6180/2013 in Sachen The Swatch Group AG gegen WEKO Gemäss Art. 9 Abs. 4 KG besteht in der Zusammenschlusskontrolle ungeachtet der Umsatzschwelle eine Meldepflicht, wenn am Zusammenschluss ein Unternehmen beteiligt ist, für welches in einem Verfahren nach dem Kartellgesetz rechtskräftig festgestellt worden ist, dass es in der Schweiz auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung hat, und der Zusammenschluss…
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Kartellrechtliche Beurteilung von ARGE gemäss Jahresbericht WEKO
Die kartellrechtliche Zulässigkeit der ARGE-Bildung bleibt ein Dauerthema. Im Jahresbericht der WEKO ist eine überraschend ausführliche Passage zum Thema enthalten (Jahresbericht 2013, S. 8 f.). Die WEKO hält fest, dass ARGE mit und ohne Teilkartellverbot unproblematisch seien. Dieser Umstand könne auch dadurch belegt werden, dass ARGE im umliegenden Ausland, wo Kartellverbote gelten würden, weiterhin verbreitet und…
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Nationalrat tritt auf KG-Revision nicht ein!
106 Nicht-Eintreten, 77 Eintreten, 4 Enthaltungen Hier sehen Sie das Abstimmungsverhalten unserer Nationalrätinnen und Nationalräte. Link zu Politnetz-Grafik Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat, der sich u.a. für das Teilkartellverbot (Verschärfung von Art. 5) und für den Lieferzwang ausländischer Unternehmen (Art. 7a) ausgesprochen hat. s. auch: NZZ online, Abfuhr für die Kartellgesetzrevision
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Preisheiten
In der heutigen NZZ auf S. 28 wird das Buch „Preisheiten“ von Hermann Simon vorgestellt: „Laut dem Autor fokussieren sich die Firmenchefs zu oft auf die Kostenseite. Dabei hätte eine geschickte Ausgestaltung der Verkaufspreise häufig eine viel grössere Hebelwirkung auf den Gewinn.Simon zeigt zunächst die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um ein Produkt oder eine…
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Weko stellt Verfahren gegen Gebietsschutzabrede wegen Unerheblichkeit ohne Folgen ein
In der kürzlich auf der Website der Weko publizierten Verfügung in Sachen Kosmetikprodukte (Care on Skin/Dermalogica) vom 21. Oktober 2013 ist die Weko zum Schluss gekommen, dass die möglicherweise vorliegenden absoluten Gebietsschutzabreden, Preisabreden und Behinderungen des Online-Handels qualitativ schwerwiegende Abredeformen seien. Eine Analyse der quantitativen Auswirkungen habe aber ergeben, dass diese zu gering seien, um…