Schriftliche Begründung des Publigroupe-Falles wurde veröffentlicht

Logo Schweizerisches BundesgerichtDer Entscheid kann hier runtergeladen werden.

Diverse umstrittene Fragen wurden durch das BGer entschieden, bspw. dass die Sanktionen gemäss Art. 49a KG strafrechtlichen bzw. strafrechtsähnlichen Charakter aufweisen und dass deshalb die Garantien gemäss Art. 6 und 7 EMRK und Art. 30 bzw. 32 BV auf kartellrechtliche Sanktionsverfahren anwendbar sind. Weiter wird festgehalten, dass es sich bei der WEKO nicht um ein unabhängiges und unparteiliches Gericht im Sinne der EMRK handelt, dass es aber aus Sicht der Europäischen Menschenrechtskonvention keiner institutioneller Strukturänderung (Wettbewerbsgericht) bedarf, da Entscheide der WEKO durch das Bundesverwaltungsgericht mit voller Kognition überprüft werden können.


Kommentare

Eine Antwort zu „Schriftliche Begründung des Publigroupe-Falles wurde veröffentlicht”.

  1. Avatar von Vinzenz Ernst
    Vinzenz Ernst

    Absurd, der Entscheid der WEKO aus dem Jahre 2007, nach 10-jährigem Hin- und Her. Einmal findet die WEKO die stets unverändert gebliebene Kommissionierungspraxis der Publigroupe rechtens, dann wieder nicht, und schliesslich zum grössten Teil doch. Gebüsst wird trotzdem.

    Und was sagt der Richter in St. Gallen dazu ? Drei Jahre lang sagt er gar nichts. Schliesslich meint er: „Geht es um die Beurteilung technischer oder wirtschaftlicher Spezialfragen, in denen die Vorinstanz über ein besonderes Fachwissen verfügt, ist nur bei erheblichen Gründen von deren Auffassung abzuweichen“ (Erw. 8.1.1.8; handelt es sich hier um eine neue Rechtsfigur, die sog. leere Kognition ?). Kein Wunder, ist dann kein einziger der unzähligen Beschwerdepunkte in den Augen des St. Galler Richters erheblich genug. Wie war das nochmal, mit der vollen Kognition, welche die fehlende richterliche Unabhängigkeit der büssenden WEKO heilt ? Zumindest kann man dem Richter in St. Gallen nicht vorwerfen, nicht ehrlich zu sein …

    Und was sagt der Richter in Lausanne dazu ? Auch er sagt zweieinhalb Jahre gar nichts. Dann meint er, der Richter in St. Gallen habe das mit der leeren Kognition nicht so gemeint (Erw. 4.6.1.). Und überhaupt hätte sich Publigroupe ja informieren können, was rechtens sei (Erw. 8.2.3). Wo ? Vielleicht bei der WEKO ?

    Und was macht die bürgerlich dominierte Politik, so neulich in der WAK-SR ? Sie hätte es doch in der Hand, im Rahmen der laufenden KG-Revision Pflöcke einzuschlagen, z.B. indem sie der Institutionenreform zum Durchbruch verhilft, die endlich eine klare Trennung zwischen instruierender Behörde und urteilendem Richter vorschlägt. Fehlanzeige !

    Und was macht economiesuisse ? Müsste nicht auch sie dafür sorgen, dass die Unternehmen von der WEKO nicht weiter in die „Straight-jackets“ gesteckt werden ? z.B. indem sie sich bei den bürgerlichen Politikern für die Institutionenreform der KG-Revision einsetzt ? Ich höre leider nichts davon !

    Höchste Zeit also, dass Strassburg der interventionistischen WEKO Einhalt gebietet, den Richtern auf die Finger klopft und der Politik Beine macht !

    Vinzenz Ernst

Wir freuen uns über Ihren Kommentar

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s