12.028 s Kartellgesetz. Änderung
11.3984 n Mo. Birrer-Heimo. Kartellgesetzrevision gegen unzulässige Preisdifferenzierungen
Die Kommission hat die Detailberatung zu dieser Gesetzesrevision weitergeführt. Wie sich bei der Beratung des Teilkartellverbots herausgestellt hatte, setzt hier eine Beschlussfassung einen vorgängigen Entscheid zur Motion 11.3984 (Birrer-Heimo) voraus. Dieser Motion zufolge «soll der Grundsatz definiert werden, dass Unternehmen, die ihre Markenprodukte im Ausland zu tieferen Preisen vertreiben als in der Schweiz, sich unzulässig verhalten, wenn sie sich weigern, Unternehmen oder Konsumentinnen und Konsumenten aus der Schweiz über die im Ausland gelegenen Vertriebsstellen zu den dort geltenden Preisen und Geschäftsbedingungen zu beliefern, oder wenn sie Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass Dritte auf Nachfrage hin in die Schweiz liefern können».
Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Motion zu einschränkend ist und dass solche Eingriffe im Widerspruch zur international üblichen Wettbewerbskonzeption stehen. Sie beantragt deshalb mit 8 zu 4 Stimmen, die Motion abzulehnen.
Angesichts der negativen Auswirkungen der Abschottung des schweizerischen Marktes durch gewisse Hersteller, die dank dieser Abschottung im Inland merklich höhere Preise als im umgebenden Ausland durchsetzen, und des Verbesserungsbedarfs bei der bundesrätlichen Formulierung über unzulässige Abreden hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, in Bezug auf Unternehmenszusammenschlüsse und unzulässige Praktiken marktbeherrschender Unternehmen eine neue Formulierung vorzuschlagen.
Die Institutionenreform als eines der zentralen Themen der bundesrätlichen Vorlage wurde von der Kommission intensiv diskutiert. Aus der Kommissionsdebatte ging hervor, dass eine Neuordnung bzw. Optimierung der Institutionen notwendig ist. Sie verfolgt dabei die Idee eines effizienten sowie beschleunigten und wenn möglich kostengünstigen Verfahrens, welches der Rechtsstaatlichkeit Rechnung trägt. Intensiv diskutiert wurde insbesondere die Frage, ob die Reform mehr auf eine Verstärkung der jetzigen Institutionen auf Verwaltungsebene (Wettbewerbskommission) abzielt oder der Schwerpunkt gemäss Vorschlag des Bundesrates auf der Stärkung gerichtlicher Verfahren (Wettbewerbsbehörde bzw. Wettbewerbsgericht) liegen soll. Da die Kommission nicht überzeugt ist, dass neben dem bundesrätlichen Lösungsvorschlag nicht auch andere Modelle die obgenannten Kriterien erfüllen, hat sie das Departement beauftragt, andere Lösungen zu prüfen und eine Gegenüberstellung der meist diskutierten Modelle vorzunehmen.
Die Kommission hat entschieden, dass im Sinne des zweiten Teils der Motion 07.3856Schweiger im Kartellgesetz Strafsanktionen für natürliche Personen im Fall ihrer aktiven Beteiligung an Kartellabsprachen mit Wettbewerbern verankert werden sollen. Im Gegensatz zum strafrechtlichen Modell des Bundesrates, schlägt sie eine Strafverfolgung auf Antrag des Geschädigten vor.