In der heutigen NZZ (S. 23) und auf NZZ online kann man in einem Bericht zum 46. Symposion des Kölner Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FIW) nachlesen, dass Prof. Thomas Ackermann (LMU München) Folgendes zum Verhältnis zwischen Kartellrecht und Konsumentenschutz ausgeführt hat:
„Ackermann erkennt aber nicht nur im amerikanischen Konsumentenschutz, sondern auch im europäischen Kartellrecht paternalistische Tendenzen. Gehe man von vollständig rational handelnden Konsumenten aus, lasse sich etwa ein Per-se-Verbot von Vertikalabsprachen nicht rechtfertigen. Der Verbraucher könne dann nämlich selber entscheiden, ob er den durch die Preisbindung erzielten Endpreis als angemessen beurteile.“
Wie wahr – Der Ständerat wird im Frühling Gelegenheit dazu haben, sich zur Frage zu äussern, ob man in der Schweiz tatsächlich ein paternalistisches Kartellrecht einführen möchte. Das vom Bundesrat vorgeschlagene und von der WAK-S befürwortete Teilkartellverbot sieht nämlich genau so ein Per-Se-Verbot für Vertikalabreden vor, und zwar unabhängig von der Frage, ob verschiedene Hersteller auf dem selben Markt zueinander im Wettbewerb stehen oder nicht.
vgl. zum Thema auch den folgenden Post: https://wettbewerbspolitik.org/2010/10/27/vertikale-abreden-und-konsumentenschutz/ (damals war Schneider-Ammanns Teilkartellverbot noch nicht auf dem politischen Parkett, sondern es ging noch darum, das bereits viel zu strenge Sanktions- und Vermutungsregime von Art. 49a Abs. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 4 KG zu flexibilisieren. Heute wollen der Bundesrat und die WAK-S das Gesetz aber verschärfen, obwohl es noch nicht einmal einen Bundesverwaltungsgerichtsentscheid bzw. Bundesgerichtsentscheid zu all den Vertikalfällen BMW, Hors-Liste Medikamente, Nikon etc. gibt).