Ist das Teilkartellverbot im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten?

In der heutigen NZZ (S. 23) und auf NZZ online kann man in einem Bericht zum 46. Symposion des Kölner Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FIW) nachlesen, dass Prof. Thomas Ackermann (LMU München) Folgendes zum Verhältnis zwischen Kartellrecht und Konsumentenschutz ausgeführt hat:

Ackermann erkennt aber nicht nur im amerikanischen Konsumentenschutz, sondern auch im europäischen Kartellrecht paternalistische Tendenzen. Gehe man von vollständig rational handelnden Konsumenten aus, lasse sich etwa ein Per-se-Verbot von Vertikalabsprachen nicht rechtfertigen. Der Verbraucher könne dann nämlich selber entscheiden, ob er den durch die Preisbindung erzielten Endpreis als angemessen beurteile.

Wie wahr – Der Ständerat wird im Frühling Gelegenheit dazu haben, sich zur Frage zu äussern, ob man in der Schweiz tatsächlich ein paternalistisches Kartellrecht einführen möchte. Das vom Bundesrat vorgeschlagene und von der WAK-S befürwortete Teilkartellverbot sieht nämlich genau so ein Per-Se-Verbot für Vertikalabreden vor, und zwar unabhängig von der Frage, ob verschiedene Hersteller auf dem selben Markt zueinander im Wettbewerb stehen oder nicht.

vgl. zum Thema auch den folgenden Post: https://wettbewerbspolitik.org/2010/10/27/vertikale-abreden-und-konsumentenschutz/ (damals war Schneider-Ammanns Teilkartellverbot noch nicht auf dem politischen Parkett, sondern es ging noch darum, das bereits viel zu strenge Sanktions- und Vermutungsregime von Art. 49a Abs. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 4 KG zu flexibilisieren. Heute wollen der Bundesrat und die WAK-S das Gesetz aber verschärfen, obwohl es noch nicht einmal einen Bundesverwaltungsgerichtsentscheid bzw. Bundesgerichtsentscheid zu all den Vertikalfällen BMW, Hors-Liste Medikamente, Nikon etc. gibt).


Kommentare

Eine Antwort zu „Ist das Teilkartellverbot im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten?”.

  1. Avatar von Markus Saurer
    Markus Saurer

    Genau, der wirklich zentrale Punkt, nämlich ob wir uns in einem Umfeld mit Interbrandwettbewerb befinden oder nicht, wird leider vollständig ausgeblendet. Dabei ist es gerade dieser Wettbewerb – und eigentlich auf Dauer nur dieser -, der den Konsumenten wirksam schützt. Sei dieser nun mehr oder weniger rational oder mehr oder weniger irrational veranlagt. Demgegenüber wird der Paternalismus letztlich zu Ungunsten der Konsumenten ausgehen. Die vertikalen Teilkartellverbote werden den Charakter von staatlichen Zwangskartellen entfalten. Der Staat regelt, wie vertikale Bindungen zu sein haben – und wie nicht – und schaltet damit eine ganze Oktave auf der Klaviatur des Wettbewerbs aus. Sozusagen.

Wir freuen uns über Ihren Kommentar

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s