Teilkartellverbot erschwert bewährte Kooperationsformen (bspw. ARGEs und Einkaufsgemeinschaften)

Ich wurde von der Schweizerischen Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmen (usic) angefragt, ob ich zuhanden des Ständerates ein Positionspapier zum Teilkartellverbot schreiben könnte. Da die Beurteilung des Verbandes mit meiner persönlichen Meinung zu 100% übereinstimmte, habe ich das gerne getan.

Link zum Positionspapier: http://www.usic.ch/Verband/Dokumente/Downloads/Positionspapier-Teilkartellverbot_2013_03.pdf


Kommentare

Eine Antwort zu „Teilkartellverbot erschwert bewährte Kooperationsformen (bspw. ARGEs und Einkaufsgemeinschaften)”.

  1. Avatar von Markus Saurer
    Markus Saurer

    Vielen Dank für dieses ausgezeichnete Positionspapier. Wie daraus hervorgeht – und kaum zu stark betont werden kann -, sind diese „bewährten Kooperationsformen“, also Arbeits- oder Einkaufsgemeinschaften sehr oft geradezu unabdingbar, dass kleinere und mittlere Unternehmen überhaupt in Konkurrenz zu marktstärkeren Akteuren treten können. Mit dem Teilkartellverbot werden Unternehmen, die auf Kooperationen zur Ergänzung ihrer Kompetenzen und Bündelung von Kräften angewiesen sind, sozusagen gesetzlich aus dem Markt ausgeschlossen. Zumindest entstehen ihnen erhebliche Kosten, um die Effizienz ihres Vorhabens nachzuweisen. Und zu welchem Zeitpunkt sollen sie dies tun? Vor der Einreichung ihres Angebots, was ihr Bieterrisiko erhöht? Oder nachher, wenn sie den Zuschlag erhalten haben? Wer wählt in einer Submission schon eine ARGE, die sich nachträglich als unzulässig erweisen könnte? Und wer räumt schon einer Einkaufsgemeinschaft vorteilhafte Konditionen ein, wenn diese durch die Behörden zerschlagen werden könnte.

    Es ist gut, dass gewerbliche Kreise jetzt endlich gegen das verfehlte Teilkartellverbot antreten. Wären sie früher aktiv geworden, wäre es eventuell gar nicht zu diesem Vorschlag gekommen.

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