Was bei dieser Darstellung vergessen geht, und das wurde in der kürzlich ausgestrahlten Kassensturzsendung sowohl von Herrn Schmetzer als auch von Prof. Zäch (bewusst?) unterschlagen: Der Vorstoss von SR Altherr sieht vor, dass das kartellrechtliche Sanktionsregime auf „marktmächtige“ Unternehmen ausgedehnt werden soll.
Die Hürden für Sanktionen sind gemäss Praxis der WEKO bereits jetzt sehr tief, insbesondere in Vertikalfällen und beim Austausch von Informationen zwischen Konkurrenten. Bei vielen Fällen hat man bereits heute den Eindruck, dass die Behörde unnötig den Vertrieb reguliert, anstatt volkswirtschaftlich schädliche Auswirkungen von Abreden oder Marktmachtmissbräuchen zu bekämpfen (vgl. Art. 96 BV und den Beitrag von Adrian Raass).
Der Vorstoss von SR Altherr wird damit begründet, dass Migros und Coop von internationalen Konzernen abgezockt würden. Sie stünden sozusagen schutzlos den internationalen Konzernen gegenüber. Diese internationalen Konzerne würden schamlos die Schweizer Kaufkraft abschöpfen und von der kleinen Migros und vom kleinen Coop zu hohe Preise verlangen. Wer mit Deos und Rasierklingen in den Schweizer Markt will, ist auf Migros und Coop angewiesen. Migros und Coop brauchen diese Strafnorm nicht. Auch den übrigen Unternehmen in der Schweiz würde dieser Vorschlag mehr schaden als helfen. Die Compliance-Kosten würden steigen und es bestünde die Gefahr, dass kleine Fische bzw. KMU in unnötige Verfahren verwickelt würden.
Dem Blick muss man aber attestieren, dass das Thema nicht so einseitig behandelt worden ist wie von Herrn Schmetzer.