„Lex Anwaltsindustrie“

In der Kartellgesetzrevision ist es gestern zu einer überraschenden Wende gekommen. Die WAK-N hat sich für einen Vorschlag ausgesprochen, welcher die Wettbewerbskommission bereits bei „relativer Marktmacht“ zwingen soll, „Tatbestände zu sanktionieren„. Die NZZ spricht von einer „Lex KMU“ (vgl NZZ). Initiiert wurde die“Lex KMU“ vom Komitee faire-importpreise.ch rund um die Basler Baizer. Die Forderung des Komitees lautet im Originalton wie folgt: 

„Um „Kartellrenten“ zu verhindern, braucht es die Import- und Einkaufsfreiheit für KMU, Konsumenten und die öffentliche Hand, so wie der Ständerat sie beschlossen hat (Art. 7a KG). Das Ziel könnte auch erreicht werden, indem der Art. 4 KG präzisiert wird. Die Wettbewerbskommission wäre dann gezwungen, in wesentlich mehr Fällen als heute von einer Marktbeherrschung auszugehen und entsprechende Tatbestände zu sanktionieren.“

In Wirklichkeit dürfte eine solche Regelung aber nicht den KMU helfen, sondern einzig der Anwaltsindustrie und den Behörden. Den Anwältinnen und Anwälten werden aufgrund erhöhter Komplexität und niedriger Interventionsschwellen zusätzliche Verdienstmöglichkeiten eröffnet und die Behörden können zusätzliches Personal rechtfertigen. 


Lesen Sie dazu auch den ausgezeichneten Kommenar „Kartellgesetz: Kampf dem Ragusa“ von Dominik Feusi in der BaZ bzw. in Ordnungspolitisher Blog.


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