Vorgeschmack auf Praxis nach Einführung Teilkartellverbot?

Das Bundeskartellamt (BKartA) befragt in etwa 3000 Einzelhändler zu möglichen Beschränkungen des Onlinehandels durch Adidas. Das Wort „Wettbewerb“ ist in der Pressemitteilung des BKartA nirgends zu finden.

Das erstaunt wenig, denn Beschränkungen des Online-Vertriebs sind gemäss den Wettbewerbsbehörden in der Schweiz und auch in der EU per se problematisch (vgl. dazu auch hier). So hat die Weko den Unternehmen erklärt, dass das Internet ein wichtiger Vertriebskanal ist und deshalb Beschränkungen des Online-Handels nur ausnahmsweise und unter sehr restriktiven Bedingungen möglich sind.

Ich frage mich, ob Unternehmen, welche wie Adidas in intensivem (Interbrand)Wettbewerb mit anderen Sportartikelherstellern stehen, nicht selbst auf die Idee kommen würden, ihre Ware (auch) über den Vertriebskanal Internet zu vertreiben, wenn sie sich davon einen Wettbewerbsvorteil versprechen würden. Ich frage mich zudem, ob diese Belehrungen durch die Behörden ein Vorgeschmack dessen sind, was zu erwarten ist, wenn das Teilkartellverbot eingeführt wird, die Behörden also gar keine Wettbewerbsbeschränkung mehr nachweisen (und auch keine vorliegen) muss, sie aber die von den Unternehmen vorzutragenden Effizienzgründe kritisch begutachten wird.


Kommentare

3 Antworten zu „Vorgeschmack auf Praxis nach Einführung Teilkartellverbot?”.

  1. Avatar von Hoffentlich pfeift die Weko ihr Sekretariat diesmal nicht zurück | Wettbewerbspolitik

    […] habe an anderer Stelle bereits darauf hingewiesen, dass Markenhersteller, welche im intensiven (Interbrand)Wettbewerb […]

  2. Avatar von Licht und Schatten | Wettbewerbspolitik

    […] solche Behinderungen nur unter sehr restriktiven Bedingungen möglich sein sollen (vgl. hier und hier). Die sehr geringen Marktanteile der Abredebeteiligten und die tiefe Marktkonzentration […]

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