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Das Aftermarket-Phantom
Die so genannten „Aftermarkets“ suchen die Kartellrechtler und Wettbewerbsbehörden immer wieder heim. So ist kürzlich ein Beitrag von Franz Böni zum Thema erschienen, auch Arnold F. Rusch und Adrian Fischbacher haben der Sache ein paar Zeilen gewidmet und die franzöische Wettbewerbsbehörde prüft momentan Zusagen von Nespresso auf ihre Tauglichkeit, das von der Behörde ausgemachte Koppelungsproblem –…
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Eine Frage des Selbstverschuldens
Das Zentrum für Wettbewerbs- und Handelsrecht der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat eben ein Gutachten publiziert, worin es zu folgendem Ergebnis gelangt (S. IV): „Ein Grossteil der Händler befindet sich in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit gegenüber den Importeuren. In diesen Fällen sind letzte marktbeherrschend i.S.v. Art. 4 Abs. 2 KG gegenüber den Händlern und…
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Ein Verfahren aus dem Elfenbeinturm: lose – lose anstatt win – win
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Gaba-Entscheid zwecks Prüfung der Erheblichkeit einer Wettbewerbsbeschränkung das Bundesgericht zitiert hat (E 11.1.5: „Das Bundesgericht (…) [bejaht] eine erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung dann (…), wenn die Abrede einen auf dem entsprechenden Markt relevanten Wettbewerbsparameter (Preis, Gebiet, Menge) betrifft und die Beteiligten einen erheblichen Marktanteil halten (vgl. BGE 129 II 18 „Sammelrevers“ E. 5.2.1 m.w.H.)“)…
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Kontraproduktive Handhabung des Widerspruchsverfahrens
Diese Mitteilung der Schweizer Erdgas-Wirtschaft gibt Anlass, um wieder mal auf die problematische Handhabung des Widerspruchsverfahrens nach Artikel 49a Absatz 3 lit. a KG aufmerksam zu machen (vgl. auch hier und hier). Gemäss Pressemitteilung hat die Wettbewerbskommission auf Initiative der Gaswirtschaft eine Verbändevereinbarung über den Netzzugang für Dritte geprüft und die Vorabklärung abgeschlossen ohne eine Untersuchung einzuleiten. Gleichzeitig behält sich…
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Viagra/Levitra/Cialis: BVGer lehnt formbasierte Sicht der Weko ab
Mit Urteil vom 3. Dezember 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) die Beschwerden von Pfizer, Eli Lilly und Bayer gutgeheissen und die von der Weko verhängten drei Bussen von insgesamt CHF 5.7 Millionen aufgehoben. Die Weko hatte den genannten Unternehmen vorgeworfen, sie hätten die Wiederverkaufspreise für ihre Medikamente Viagra, Levitra und Cialis in Form von Preisempfehlungen festgelegt…
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Licht und Schatten
Die Wettbewerbskommission hat eben die Untersuchung Kosmetikprodukte eingestellt. Zum einen ist erfreulich, dass die Kommission Wettbewerbsabreden, welche Gebietsschutzklauseln und Behinderungen des Online-Handels enthalten, als bloss unerhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung qualifiziert, obwohl solche Behinderungen nur unter sehr restriktiven Bedingungen möglich sein sollen (vgl. hier und hier). Die sehr geringen Marktanteile der Abredebeteiligten und die tiefe Marktkonzentration weisen ja auch deutlich auf einen funktionierenden (Interbrand)Wettbewerb hin, d.h.…
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Wenn das Pferd tot ist, sollte man absteigen
meint Samuel Rutz völlig zu Recht in seinem sehr lesenswerten Beitrag zum leider vom Ständerat ins Kartellgesetz eingefügten Artikel 7a.
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Der Erheblichkeit sei Dank!
Obwohl das Mutterhaus von Harley-Davidson US-Händlern verbietet, Motorräder, Zubehör und Accessoires ins Ausland zu liefern und damit eine Wettbewerbsabrede im Sinne des Kartellgesetzes vorliegt, verhält sich Harley-Davidson kartellrechtskonfrom. Die Wettbewerbsabrede beschränke den Wettbewerb nämlich nicht erheblich, denn innerhalb Europa sei der Handel mit Harley-Davidson-Motorrädern ohne Einschränkungen möglich und Direktimporte aus den USA würden sich wegen…
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Vertical Restraints for Online-Sales
Die OECD hat ein umfangreiches Werk mit dem genannten Titel publiziert. Bereits auf dem Titelblatt stellt sie fest, dass die Frage, ob Beschränkungen des Online-Handels generell pro- oder antikompetitiv sind, eine „hotly contested issue“ sei. In seiner „Background Note“ stellt der Ökonom Buccirossi die Sache dann ziemlich plastisch klar (S. 26): „An outright ban of on-line…
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Nur ein kleiner Schritt…
Mit Urteil vom 19. September 2013 hat der Gerichtshof der Europäische Union die Auffassung der Europäischen Kommission geschützt, wonach „es der horizontale Wettbewerb auf den Primärmärkten unter bestimmten Voraussetzungen [erlaubt], die Sekundärmärkte zu disziplinieren und eine beherrschende Stellung auf diesen Märkten auszuschließen. Diese Disziplinierung ist nur dann möglich, wenn der Primär- und der Sekundärmarkt in…