• Notwendiges und nicht Notwendiges

    Notwendig ist sicherlich eine Änderung der Institutionen, insbesondere die klare Trennung von untersuchender und anklagender Behörde einerseits sowie Entscheidbehörde andererseits. Die Änderungsvorlage sieht hier eine gute Lösung vor. Notwendig wäre aber auch eine echte Verbesserung des Widerspruchverfahrens bzw. die Umwandlung dieses Verfahrens in eine Meldemöglichkeit wie sie anlässlich der letzten KG-Revision vom Bundesrat vorgesehen war.…