„Antitrust policy cannot be made rational until we are able to give a firm answer to one question: What is the point of the law — what are its goals? Everything else follows from the answer we give…„
(Robert Bork, The Antitrust Paradox, 1978, S. 50)
In der Schweiz wurde die Debatte darüber, welchen Zweck das Kartellrecht genau verfolgt, nie wirklich diskutiert. Zwar steht dieser Zweck in der Bundesverfassung und im Zweckartikel des Kartellgesetzes – volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen sollen verhindert werden – , aber insbesondere über den Inhalt des Begriffs „sozial“ lässt sich lange und ergebnislos streiten (vgl. den Beitrag hier zum Wieselwort „sozial“).
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