Den SIEC-Test testen

Bekanntlich will der Bundesrat noch dieses Jahr eine Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kartellgesetzes eröffnen. Die Teilrevision soll insbesondere eine „Modernisierung“ der Zusammenschlusskontrolle bringen, sprich: den sogenannten SIEC-Test einführen. Damit könnte die WEKO einen Zusammenschluss bereits untersagen, wenn dieser zu einer erheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung führen würde; Marktbeherrschung und Gefahr der Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs wären nicht mehr notwendig.

In der Handelszeitung wurde dieses Vorhaben eben etwas diskutiert. Samuel Rutz ist der Meinung, diese Revision wäre eine gute Sache, denn Konzentrationstendenzen wie im Detailhandel liessen sich so besser bekämpfen. Mein Co-Blogger Daniel Emch ist da skeptischer: Die Behörden erhielten mehr Ermessensspielraum, was die Rechtsunsicherheit auf Seiten der Unternehmen vergrössere. Zudem gäbe es keinen Nachweis dafür, dass Zusammenschlüsse in der Vergangenheit zu volkswirtschaftlichen Schäden geführt hätten.

Ich hätte eine Idee, wie der Bundesrat versuchen könnte, die Notwendigkeit einer Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle zu verifizieren oder eben zu falsifizieren. Die WEKO hat sich mehrmals über die hohen Hürden „beklagt“, welche sie überwinden muss, um bei Zusammenschlüssen zu intervenieren. So z.B. beim Zusammenschluss AZ Medien/NZZ. Zwar bestünden Anhaltspunkte, wonach bei den Tageszeitungen in den Gebieten Solothurn und Aargau sowie im Zeitschriften-Werbemarkt im Bereich Gebäudetechnik marktbeherrschende Stellungen entstehen würden, aber eben, „die hohen vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung angesetzten Hürden (Möglichkeit der Beseitigung des Wettbewerbs) für eine Intervention der WEKO [seien] nicht gegeben.“ Auch im Fall Galexis AG/Pharmapool, wonach „[t]rotz Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der Galenica-Gruppe, (…) der Zusammenschluss (…) nicht zur Beseitigung wirksamen Wettbewerbs [führt]“ und deshalb nicht eingegriffen werden konnte (RPW 2018/2, S. 404, Rz. 169).

Was würde näher liegen, als in der Regulierungsfolgeabschätzung, welche bei jeder Gesetzesänderung zu machen ist, zu zeigen, dass diese beiden und vielleicht andere Fälle mit dem anbegehrten SIEC-Test anders geendet hätten und zwar zu Recht anders mit entweder Untersagung oder mit der Verhängung von Auflagen oder Bedingungen? Kann das nicht überzeugend gezeigt werden, braucht’s den SIEC-Test nicht.

Ganz wichtig: Die Regulierungsfolgeabschätzung müsste von einem in der Sache unbefangenen Gutachter gemacht werden.

 


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