Eine problematische Praxis.
Jusletter wird meinen Beitrag zum Thema voraussichtlich am 24. September publizieren. Hier schon mal der Teaser und das Inhaltsverzeichnis.
Nach Auffassung der WEKO muss ein marktbeherrschendes Unternehmen Rabatte automatisch gewähren, andernfalls werden diejenigen Kunden, welche keine Rabatte erhalten haben, diskriminiert und ausgebeutet. Diese Rechtsauffassung kommt einem Verhandlungsverbot gleich und wirkt wie eine Meistbegünstigungsklausel. Solche Klauseln führen zu insgesamt höheren Preisen und niedrigeren Absatzmengen. Deshalb ist es auch verfehlt, im Fall von Preisdifferenzierung auf unangemessene Preise für diejenigen Kunden zu schliessen, welche die höheren Preise zu bezahlen haben. Sie hätten bei Einheitspreisen aller Voraussicht nach die gleichen, wenn nicht sogar höhere Preise zu berappen.