• Internet als Zwangsvertriebskanal in der digitalen Welt?

    Eigentlich sollte Konsens darüber bestehen, dass Hersteller und Händler besser als die Behörden wissen, wie sie ihre Ware möglichst effizient an den Kunden bringen, insbesondere wenn sie der Wettbewerb zu effizienten Vertriebsformen zwingt. Weit gefehlt, denn die Wettbewerbsbehörden im EWR und in der Schweiz meinen Hersteller und Händler zum Vertrieb via Internet zwingen zu müssen.

  • Stöckli: Wie die WEKO KMU gefährdet

    Zum Fall habe ich mich hier bereits geäussert. Dem gibt es eigentlich nichts mehr beizufügen. Erfreulich ist allerdings, dass sich nun auch die Presse für den Fall interessiert (vgl. SonntagsZeitung vom 27. Oktober 2019, Achtung, Weko: Wie der Bund KMU gefährdet). Auch für Beat Schmid der SonntagsZeitung ist sonnenklar, dass die Preisbindungen keinen Schaden für…

  • Stöckli

    Das war zu erwarten. Die WEKO büsst Stöckli mit CHF 140’000, weil Stöckli mit ihren Händlern vereinbart hatte, die empfohlenen Verkaufspreise auf Stöckli Skis nicht zu unterbieten. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind Preisbindungen quasi per se erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen, also unzulässig, sofern sie sich nicht durch Effizienzgründe rechtfertigen lassen. Vorgetragene Effizienzgründe lassen sich immer wegwischen mit…

  • Realpolitik zur Schadensbegrenzung II – Leider trotzdem grosser Schaden zu erwarten

    Die Botschaft des Bundesrats zur „Fair-Preis“-Initiative und zu seinem indirekten Gegenvorschlag ist seit Ende Mai raus. Eigentlich habe ich in „Realpolitik zur Schadensbegrenzung“ schon alles dazu gesagt, denn es gibt auch nach der Vernehmlassung keine Änderung am indirekten Gegenvorschlag. Aber eben, zwar wird der indirekte Gegenvorschlag – falls verwirklicht – den Schaden verglichen mit der…

  • Praxis der WEKO macht „Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs“ zum notwendigen Kriterium in der Zusammenschlusskontrolle

    In der neusten RPW (2018/4; leider noch nicht online verfügbar) schreibt die WEKO zum Zusammenschluss AZ Medien/NZZ (nachfolgend GU) in Rz. 226f: „[F]ür das GU [ist] von einem Marktanteil von [50 – 60%] auszugehen. Damit liegt nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ein Indiz für eine marktbeherrschende Stellung des GU vor (…). Die nächst grösseren Wettbewerber sind die…

  • Konsequent Rosinen picken und hohe Kosten verursachen

    Die sogenannte Fair-Preis-Initiative will bekanntlich etwas gegen die hohen Preise in der Schweiz unternehmen. Dazu will sie nicht nur mittels untauglicher, aber mit hohen administrativen Kosten verbundener Vorschriften erreichen, dass Schweizer Unternehmen Güter im Ausland zu den dort geltenden Preisen erwerben können, sondern denselben Schweizer Unternehmen gleichzeitig erlauben, den Reimport ihrer eigenen Ware aus dem…

  • Wenn nicht marktbeherrschend, dann sicher relativ marktbeherrschend. Beispiel Autohersteller

    Vor etwa anderthalb Jahren hat Daniel Fässler den Bundesrat in einer Interpellation aufgefordert, die Kraftfahrzeug(KFZ)-Bekanntmachung der WEKO in eine Verordnung zu giessen und die Bekanntmachung damit für verbindlich zu erklären. Der Bundesrat hat dem Ansinnen eine freundliche Absage erteilt und Daniel Fässler unter anderem darauf hingewiesen, dass die Unzulässigkeit der Wettbewerbsbeschränkung im Einzelfall nachzuweisen sei.

  • AMAG, Aftermarkets und relative Marktbeherrschung

    Das WEKO-Sekretariat hat eben auf eine Untersuchung gegen die AMAG verzichtet, weil die AMAG die vom Sekretariat abgegebenen Anregungen umsetzen wird. In seiner Vorabklärung hat das WEKO-Sekretariat festgestellt (alles provisorisch, zwar), dass der AMAG auf dem Markt für den Vertrieb von Neufahrzeugen keine marktbeherrschende Stellung zukommt, weil es da viele Wettbewerber gibt; es im nationalen Markt…

  • Den SIEC-Test testen

    Bekanntlich will der Bundesrat noch dieses Jahr eine Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kartellgesetzes eröffnen. Die Teilrevision soll insbesondere eine „Modernisierung“ der Zusammenschlusskontrolle bringen, sprich: den sogenannten SIEC-Test einführen. Damit könnte die WEKO einen Zusammenschluss bereits untersagen, wenn dieser zu einer erheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung führen würde; Marktbeherrschung und Gefahr der Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs wären nicht…

  • Preisdifferenzierung und Preisdiskriminierung im Kartellgesetz

    Eine problematische Praxis. Jusletter wird meinen Beitrag zum Thema voraussichtlich am 24. September publizieren. Hier schon mal der Teaser und das Inhaltsverzeichnis. Nach Auffassung der WEKO muss ein marktbeherrschendes Unternehmen Rabatte automatisch gewähren, andernfalls werden diejenigen Kunden, welche keine Rabatte erhalten haben, diskriminiert und ausgebeutet. Diese Rechtsauffassung kommt einem Verhandlungsverbot gleich und wirkt wie eine…