Laut einer Pressemitteilung soll eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Auftrag des Autogewerbeverbandes Schweiz (AGVS) ergeben haben, dass die Schweizer Autokäufer von Massnahmen der WEKO profitieren. So hätten sie seit dem Jahr 2005 bei Autokäufen dank dem WEKO-Regelwerk Kfz-Bekanntmachung rund 110 Mio. Franken gespart. Es ist klar, dass wir diese Studie sogleich einer kritischen Prüfung unterziehen wollten – immerhin haben mikroökonometrische Regulierungsfolgenabschätzungen in der Schweiz Seltenheitswert. Zudem geht es hier um eine unter Wettbewerbsökonomen und -anwälten umstrittene Regulierung, deren Fortführung die WEKO vor kurzem beschlossen hat (vgl. unsere Notiz dazu). Leider mussten wir auf Nachfrage bei der ZHAW zur Kenntnis nehmen, dass die Pressemitteilung vorerst nur einen Entwurf der Studie betrifft und die definitive Fassung erst in ca. einem Jahr vorgelegt werden wird.
Versucht man, den angeblich eingesparten Betrag von 110 Mio. Franken in seiner Bedeutung zu ermessen, gelangt man indessen auch ohne Studie zu frappanten Ergebnissen: Aus Neuimmatrikulationszahlen der letzten Jahre geht hervor, dass die Schweizer jährlich rund 300’000 Neuwagen kaufen (vgl. Statistiken Auto-Schweiz). In den letzten 6 bis 7 Jahren (seit 2005) dürften gegen 2 Millionen Neuwagen gekauft worden sein. Also betragen die angeblichen Einsparungen des einzelnen Käufers („Dank der WEKO“) rund 55 Franken pro Fahrzeug oder zwischen 1 und 3 Promille des Kaufpreises.
Natürlich ist, wer den Rappen nicht ehrt, des Frankens nicht wert…, doch bei solchen Marginalien stellen sich weit kritischere Fragen. Besonders in methodischer Hinsicht darf man darauf gespannt sein, wie es der ZHAW gelingt, Preisveränderungen im Promillebereich eindeutig auf eine Ursache – die Kfz-Bekanntmachung – zurückzuführen. Unseres Wissens waren bisher mikroökonometrische Methoden mit einer derartigen Sensitivität nicht verfügbar.
Vgl. auch: NZZ, 23. August 2012, S. 23: Mehr Wettbewerb im Autosektor – Schweizer Automobilisten sparen angeblich 110 Millionen Franken (nicht online verfügbar).
N.B. In einem Blogbeitrag vom März 2011 hat Adrian Raass übrigens gezeigt, dass aufgrund eines früheren Gutachtens der ZHAW am Vorhandensein genügender Rechtsgrundlagen für die Kfz-Bekanntmachung erhebliche Zweifel angebracht sind.