KFZ-Bekanntmachung wird vorläufig beibehalten

Medienmitteilung. Die WEKO hat am 16. Juli 2012 entschieden, ihre Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel vorläufig unverändert beizubehalten. Sie will den Automobilmarkt sowie die Entwicklungen in der EU im Auge behalten und ab Mitte 2014 eine Neubeurteilung vornehmen. Wir werden später eingehend auf diese wettbewerbsökonomisch fragwürdige Bekanntmachung zurückkommen.


Kommentare

Eine Antwort zu „KFZ-Bekanntmachung wird vorläufig beibehalten”.

  1. Avatar von Schweizer Automobilisten profitieren (angeblich) von WEKO-Regulierung | WETTBEWERBSPOLITIK

    […] Regulierung, deren Fortführung die WEKO vor kurzem beschlossen hat (vgl. unsere Notiz dazu). Leider mussten wir auf Nachfrage bei der ZHAW zur Kenntnis nehmen, dass die Pressemitteilung […]

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