Medienmitteilung. Die WEKO hat am 16. Juli 2012 entschieden, ihre Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel vorläufig unverändert beizubehalten. Sie will den Automobilmarkt sowie die Entwicklungen in der EU im Auge behalten und ab Mitte 2014 eine Neubeurteilung vornehmen. Wir werden später eingehend auf diese wettbewerbsökonomisch fragwürdige Bekanntmachung zurückkommen.