Zum Schluss der Frühjahrssession, am 19. März 2021, wurde dieser indirekte Gegenvorschlag nach langer Diskussion und Differenzbereinigung vom Parlament verabschiedet. Die bei Rückzug der Fair-Preis-Initiative in Kraft tretenden Änderungen im KG und im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kommen den Anliegen der Initiantinnen und Initianten so weit entgegen, dass ein Rückzug der Initiative erfolgen wird. Mit einem Referendum ist nicht zu rechnen.
Lesen Sie dazu die enthusiastische Reaktion einer der Initiantinnen, der Stiftung für Konsumentenschutz, sowie den skeptischen Kommentar von Peter Morf in der „Finanz und Wirtschaft“.
Wir haben dieser problematischen Regulierung in diesem Blog schon einige Beiträge gewidmet (s. hier oder hier) und werden sie fortan im Rahmen der anstehenden Kartellgesetzrevision weiter kommentieren.
Die damit initiierte wettbewerbsrechtliche Beeinträchtigung von Preisdifferenzierungen und die Ausdehnung von wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen von markbeherrschenden auf relativ marktmächtige Unternehmen als grossen Erfolg im Konsumentenschutz zu sehen, dürfte sich bald in die Rubrik enttäuschter Hoffnungen einordnen lassen. Peter Morf kommentiert ebenfalls in diese Richtung. Doch auch sein „Papiertiger“ – Kurzform für „ausser Spesen nichts gewesen“ – könnte sich noch als zu positive Sicht der Dinge erweisen.
Ich bin persönlich der Auffassung, dass wir es hier mit einer überaus schädlichen Überregulierung zu tun bekommen könnten. Dies vor allem dann, wenn die Behörden wie im Fall GABA/Elmex oder auch im Fall DCC Six weiterhin dazu neigen, die wettbewerbsökonomische Wirkungsanalyse aus den KG-Verfahren zu verdrängen. Mit der Motion Français (vom Ständerat angenommen, liegt beim Nationalrat) kann man immerhin noch auf etwas Gegensteuer hoffen.