Initiative „Stop(p?) der Hochpreisinsel“ lanciert

Heute wurde die Initiative „Stop der Hochpreisinsel“ lanciert.

http://www.fair-preis-initiative.ch/

Sie will die Hochpreisinsel mit kartellrechtlichen Massnahmen bekämpfen. Die Initiative sieht einen bunten Strauss an Massnahmen vor:

  • Nicht nur marktbeherrschende, sondern auch „marktmächtige“ Unternehmen sollen den Verhaltensvorschriften von Art. 7 KG unterstellt sein. Damit verbunden sind Kontrahierungszwänge und weitgehende inhaltliche Vorgaben bei der Gestaltung von Geschäftsbeziehungen.
  • Unternehmen sollen gewzungen werden können, Schweizer Abnehmer im Ausland zu den „dort praktizierten Preisen“ zu bedienen. Interessant wäre, wie man die im Ausland „praktizierten“ Preise (auf Grosshandelsstufe) eruieren würde.
  • Schweizer Unternehmen sollen den Reimport in die Schweiz aber „durch einseitiges Verhalten“ unterbinden dürfen, sofern die Produkte im Produktionsland Schweiz hergestellt worden sind. Notabene: Die Initianten schrecken offenbar davor zurück, den Schweizer Produzenten Preisdifferenzierungsstrategien zu unterbinden.
  • Weiter soll durch eine Bestimmung im UWG der diskrimierungsfreihe Online-Handel gewährleistet werden.

Klingt alles zu schön, um wahr zu sein. Neben Vollstreckungsproblemen im Ausland wird vergessen bzw. nicht angemessen berücksichtigt, dass die Schweiz nicht nur eine Hochpreis- sondern auch eine Hochlohninsel ist.

Unter Schweizer Kartellrechtsexperten scheint ein Konsens zu bestehen (so zumindest schien das Resultat einer Fachtagung an der Universität Bern vom 15. September 2016), dass kartellrechtliche Massnahmen in der vorgeschlagenen Art untauglich sind, um die“Hochpreisinsel“ (sofern sie unter dem Strich überhaupt ein Problem darstellt) zu bekämpfen. Eher wären die Landwirtschaftspolitik, unnötige Marktregulierungen mit hohen Kostenfolgen, das immer noch nicht funktionierende Cassis-de-Dijon-Prinzip etc. zu überprüfen.

Wir werden uns auf diesem Blog sicher noch eingehender mit der Initative auseinandersetzen.

… aber weshalb schreiben die Initianten Stopp mit nur einem P?


Kommentare

5 Antworten zu „Initiative „Stop(p?) der Hochpreisinsel“ lanciert”.

  1. Avatar von RA Florian Hoffmann
    RA Florian Hoffmann

    Wer hohe Preise bekämpft, bekämpft hohe Einkommen, macht alle arm.

    BG florian Hoffmann

    Von meinem iPhone gesendet

    >

  2. Avatar von Maurus Ebneter

    Es mag Fälle geben, in denen eine Durchsetzung im Ausland schwierig ist. Gerade in wichtigen Fällen wird aber die Verhandlungsposition der Nachfrager aus der Schweiz gestärkt. Das Urteil im Fall Gaba/Elmex wie auch die Fälle BMW und Nikon zeigen, dass die Wettbewerbskommission gegen Unternehmen, die im Ausland den Wettbewerb zuungunsten der Schweiz behindern, vorgehen kann, wenn sie Parallelimporte – in diesem Fall durch eine Abrede – verhindern wollen.

    In der Schweiz wie in der EU und vielen anderen Staaten gilt für das Kartellrecht das Auswirkungsprinzip. Im Art. 2 Abs. 2 KG ist dies ausdrücklich verankert: „Das Gesetz ist auf Sachverhalte anwendbar, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden.“

    In Ländern, die das sogenannte Lugano-Übereinkommen unterzeichnet haben (in Europa fast alle ausser die Kanalinseln und Liechtenstein) sind Ansprüche von der Schweiz aus durchsetzbar. In allen anderen Fällen sind Schadenersatzansprüche über Arrestlegungen durchsetzbar, wenn das behindernde Unternehmen Vermögenswerte in der Schweiz hat.

    1. Avatar von Markus Saurer
      Markus Saurer

      Es freut mich, dass auch die Initianten unseren Blog lesen.
      Welcher Art Sachverhalte, die im Ausland veranlasst werden, sollen da angegangen werden? Im Prinzip nur einer, nämlich, dass ein ausländischer Lieferant versucht, in der Schweiz höhere Preise umzusetzen. Wenn er dabei dem Wettbewerb anderer in- und ausländischer Lieferanten (aus der Sicht der Schweiz) ausgesetzt ist, darf man hier mit keinem Gesetz eingreifen – erst recht nicht mit dem Kartellgesetz, das ja gegen Wettbewerbsbeeinträchtigungen und nicht gegen unsympathische Wettbewerbsergebnisse vorgehen soll.

      Und wenn der erwähnte Anbieter dem Wettbewerb nicht ausgesetzt ist, kann die Weko schon mit dem geltenden KG gegen allf. Preismissbräuche vorgehen – gegen Inländer und Ausländer.

      Die Initiative ist heuchlerisch, weil man Schweizer Unternehmen vor Billig-Reimporten ihrer eigenen Produkte schützen will. Die Initianten sehen, dass im internationalen Wettbewerb nicht auf Preisdifferenzierung verzichtet werden kann. Aber den Auslandsfirmen (und den Schweizern, die im Ausland produzieren) wollen sie diese Differenzierung mit Bezug auf die Schweiz verbieten.

  3. Avatar von Mit kartellrechtlichen Mitteln faire Preise erzwingen? | Wettbewerbspolitik

    […] weiterer Beleg dafür (vgl. auch hier), dass die mit einer Annahme der Fair-Preis-Initiative erhofften Wirkungen nicht eintreten werden. […]

  4. Avatar von Indirekter Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative verabschiedet | WETTBEWERBSPOLITIK.org

    […] haben dieser problematischen Regulierung in diesem Blog schon einige Beiträge gewidmet (s. hier oder hier) und werden sie fortan im Rahmen der anstehenden Kartellgesetzrevision weiter […]

Wir freuen uns über Ihren Kommentar

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s