Heute wurde die Initiative „Stop der Hochpreisinsel“ lanciert.
http://www.fair-preis-initiative.ch/
Sie will die Hochpreisinsel mit kartellrechtlichen Massnahmen bekämpfen. Die Initiative sieht einen bunten Strauss an Massnahmen vor:
- Nicht nur marktbeherrschende, sondern auch „marktmächtige“ Unternehmen sollen den Verhaltensvorschriften von Art. 7 KG unterstellt sein. Damit verbunden sind Kontrahierungszwänge und weitgehende inhaltliche Vorgaben bei der Gestaltung von Geschäftsbeziehungen.
- Unternehmen sollen gewzungen werden können, Schweizer Abnehmer im Ausland zu den „dort praktizierten Preisen“ zu bedienen. Interessant wäre, wie man die im Ausland „praktizierten“ Preise (auf Grosshandelsstufe) eruieren würde.
- Schweizer Unternehmen sollen den Reimport in die Schweiz aber „durch einseitiges Verhalten“ unterbinden dürfen, sofern die Produkte im Produktionsland Schweiz hergestellt worden sind. Notabene: Die Initianten schrecken offenbar davor zurück, den Schweizer Produzenten Preisdifferenzierungsstrategien zu unterbinden.
- Weiter soll durch eine Bestimmung im UWG der diskrimierungsfreihe Online-Handel gewährleistet werden.
Klingt alles zu schön, um wahr zu sein. Neben Vollstreckungsproblemen im Ausland wird vergessen bzw. nicht angemessen berücksichtigt, dass die Schweiz nicht nur eine Hochpreis- sondern auch eine Hochlohninsel ist.
Unter Schweizer Kartellrechtsexperten scheint ein Konsens zu bestehen (so zumindest schien das Resultat einer Fachtagung an der Universität Bern vom 15. September 2016), dass kartellrechtliche Massnahmen in der vorgeschlagenen Art untauglich sind, um die“Hochpreisinsel“ (sofern sie unter dem Strich überhaupt ein Problem darstellt) zu bekämpfen. Eher wären die Landwirtschaftspolitik, unnötige Marktregulierungen mit hohen Kostenfolgen, das immer noch nicht funktionierende Cassis-de-Dijon-Prinzip etc. zu überprüfen.
Wir werden uns auf diesem Blog sicher noch eingehender mit der Initative auseinandersetzen.
… aber weshalb schreiben die Initianten Stopp mit nur einem P?