Die Wettbewerbskommission hat gestern ihre Jahrespressekonferenz unter dem Titel „Prävention und Durchsetzung“ abgehalten. Ihre Pressemitteilung beginnt sie mit dem Hinweis auf ihren offenbar hervorzuhebenden Entscheid zu Jura Kaffeemaschinen, in welchem sie ihre Praxis bestätigt hat, dass der Online-Handel ein wichtiges Element zur Förderung des Wettbewerbs sei und grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden dürfe.
Dass eine Wettbewerbsbehörde einem Hersteller, der im Wettbewerb mit anderen Herstellern steht, vorschreibt, welche Absatzkanäle er zu benutzen hat, ist nicht Schutz des Wettbewerbs, sondern Anmassung von Wissen, das man – auch eine Wettbewerbsbehörde – nicht haben kann, und ungerechtfertigte Regulierung. Die Praxis der Wettbewerbsbehörden im Bereich der vertikalen Verträge hat leider wenig mit Wettbewerb zu tun wie hier und hier bereits dargelegt wurde.
Hinweis: Ein toller Beitrag zum Wirken der WEKO findet sich im ordnungspolitischen Blog.