WEKO büsst Verband wegen Behinderung von Parallelimporten

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Die WEKO verhängt gegen IFPI Schweiz, den Dachverband der Ton- und Tonbildträgerhersteller in der Schweiz, eine Busse von CHF 3,5 Millionen wegen Behinderung von Parallelimporten (die Phononet AG wird aus demselben Grund gebüsst, auf diesen Zusammenhang treten wir hier nicht weiter ein).  Die Untersuchung habe gezeigt, dass die Mitglieder im Rahmen ihres Verbandes untereinander vereinbart hatten, keine Parallelimporte von Ton- und/oder Tonbildträgern anderer IFPI-Mitglieder in die Schweiz zu tätigen (vgl. Pressemitteilung).

Ob dieses Vorgehen wettbewerbsökonomisch richtig ist, kann ohne detailliertere Angaben nicht beurteilt werden. Aber ich möchte IFPI vergleichend BMW gegenüberstellen: Im Fall IFPI erhoben offenbar Unternehmen, die untereinander in Konkurrenz stehen, ein (an sich vertikales) Parallelhandelsverbot sozusagen zum allgemein gültigen und verbindlichen Verbandsprinzip. Es handelt sich also um eine horizontale Bündelung vertikaler Beziehungen, letztlich um eine horizontale Abrede, durch die der schweizerische Markt in der Tat abgeschottet werden kann, sofern im Markt nicht noch bedeutenden Kartellaussenseiter tätig sind.

Nicht so im „Fall“ BMW. Der deutsche Hersteller soll den Parallelhandel von Autos seiner eigenen Marke in die Schweiz verhindert oder beeinträchtigt und damit nach Auffassung der WEKO ebenfalls den schweizerischen Markt abgeschottet haben. Die entsprechenden Abreden betreffen aber nur die BMW-Wertschöpfungskette, also nur Autos der Marke BMW. Wird die Schweiz in Bezug auf BMW-Autos „abgeschottet“, dann kann m.E. offensichtlich nicht von einer Marktabschottung die Rede sein. Der Automobilmarkt gliedert sich in zahlreiche Teilmärkte (z.B. nach Preisklassen), in welchen dem Käufer eine zweistellige Anzahl von Marken und eine dreistellige Anzahl von Modellen zur Wahl stehen. Wenn die WEKO nicht nachweisen kann, dass die vertikale Abrede der BMW AG  mit ihren in- und ausländischen Vertriebspartnern erhebliche Rückwirkungen auf den gesamten Automobilmarkt und seine relevanten Teilmärkte generiert, dann gibt es keinen KG-Fall BMW bzw. dann darf es keinen solchen Fall geben.

Wir werden darauf zurückkommen.

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