Weko-Verfahren ohne Intervention sind kein Misserfolg, Frau Barandun!

Barandun un Bührer
links: Angela Barandun, Tagesanzeiger
rechts: Carole Söhner-Bührer, Vizedirektorin Sekretariat Weko

Unter dem Titel „Der erfolglose Kampf gegen die Swisscom“ schildert Frau Barandun im Tagesanzeiger, wie die Weko immer wieder versuche, gegen Swisscom vorzugehen. Ergebnis in den letzten Jahren: „Ein Misserfolg und zwei Verfahren, die seit Jahren hängig sind“, die Bilanz der Weko gegen die Dominanz der Swisscom sei ernüchternd.

Wenn an dieser Geschichte den geneigten Leser etwas ernüchtern sollte, dann ist es die wettbewerbspolititische Inkompetenz des Tagesanzeigers. Muss das Sommerloch mit einem reisserischen Titel und heisser Luft gefüllt werden? Oder aus welchem Grund lässt man Frau Barandun, die keineswegs zu den Anfängerinnen gehört, einen solchen „Beitrag“ schreiben? Die Weko hat überhaupt nicht die Aufgabe, gegen die Dominanz der Swisscom vorzugehen. Schon gar nicht soll sie Kämpfe gegen Unternehmen führen.

Das Kartellgesetz bezweckt, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und damit den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung zu fördern (Art. 1 KG). Bei den „anderen Wettbewerbsbeschränkungen“ geht es besonders um marktbeherrschende Unternehmen. Diese verhalten sich unzulässig, wenn sie durch den Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindern oder die Marktgegenseite benachteiligen (Art. 7 Abs. 1 KG). Das ist der entscheidende Punkt, Frau Barandun, die Weko soll und kann nicht gegen marktführende Stellungen, sondern nur gegen Marktmachtmissbräuche vorgehen.

Ob einem Unternehmen in einem konkreten fraglichen „Fall“ überhaupt eine marktbeherrschende Stellung zukommt, ist in den relevanten Märkten der dymamischen Telekommunikation keine triviale Frage – selbst dann nicht, wenn es um Swisscom geht. Und bei der Frage, welche Verhaltensweisen eines ggf. marktbeherrschenden Unternehmens im Wettbewerb „normale bzw. legitime“ Wettbewerbsmassnahmen und welche unzulässige Marktmachtmissbräuche darstellen, wird es definitiv schwierig. In den meisten Fällen können weder die betroffenen Unternehmen noch die Wettbewerbsbehörden diese Frage ohne eingehende Abklärungen beantworten. Frau Söhner-Bührer, die übrigens nicht einfach eine „verantwortliche Juristin“, sondern Vizedirektorin in der GL des Weko-Sekretariats und Leiterin des Diensts „Infrastruktur“ ist, weist darauf hin, was es an Eigenleistung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter braucht, um Behauptungen oder Berechnungen von Parteien in einem Verfahren nachvollziehen zu können, um letztlich einen allfälligen Missbrauch nachweisen zu können.

Frau Barandun irrt sich auch hier, wenn sie meint, keine andere europäische Wettbewerbsbehörde müsse sich mit solchen Fragen auseinandersetzen. In der EU könne der Staat einfach in den Telecommarkt eingreifen, wenn er glaubt, die Grosshandelspreise seien zu hoch. In der EU müssen die Behörden – seien dies nun sektorielle Telecomregulierer oder die generelle Wettbewerbsaufsicht – ihren „Glauben“ genau gleich mit industrieökonomischer Evidenz untermauern, ansonsten sie zu Recht (und übrigens auch nicht selten) von den Rekursinstanzen zurückgepfiffen werden. Abgesehen davon: Würden Sie ihr Geschäft in einer Jurisdiktion aufbauen und führen wollen, in welcher Regulierungsbehörden in einer Weise eingreifen können, wie sie Frau Barandun behauptet?

Was ist ein Erfolg, was ein Misserfolg einer Wettbewerbsbehörde?

Auch ein Verfahren, das die Weko in einer späteren Instanz verliert, sei nicht umsonst, sondern trage zur Rechtssicherheit bei. Zudem hätten die Verfahren einen präventiven Effekt. Und wenn sich Swisscom ans Kartellgesetz halte, spiele es keine Rolle, wenn sich die Weko auch einmal irre. Mit diesen Aussagen wird Frau Söhner-Bührer im „Beitrag“ zum Schluss zitiert. Wenn wir auch in diesem Blog hier nicht selten die Weko und das Sekretariat kritisieren – diesen Aussagen kann man nur zustimmen. Wenn die Weko und ihr Sekretariat ihren Job richtig machen, dann ist es für alle Beteiligten und für die gesamte Volkswirtschaft ebenso gut, wenn ein Verfahren ohne weitere Folgen eingestellt wird, wie wenn ein (anderes) Verfahren zu einer Verurteilung mit oder ohne Busse und zu einer Verhaltensauflage führt.

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Kommentare

4 Antworten zu „Weko-Verfahren ohne Intervention sind kein Misserfolg, Frau Barandun!”.

  1. Avatar von ck
    ck

    Guter Kommentar.

  2. Avatar von Markus Saurer
    Markus Saurer

    Du bist ja schneller als der Autor mit dem Ding fertig ist…

  3. Avatar von Harry
    Harry

    In der Tat. Sehr gelungener Artikel.

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