>> www.news.admin.ch – Die Zuger Kirschtorte soll künftig eine geschützte geografische Angabe werden
Bern, 18.07.2013 – Heute wird das Gesuch für Zuger Kirschtorte als geschützte geografische Angabe (GGA/IGP) vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) publiziert. Die Zuger Kirschtorte wird ausschliesslich mit Zuger Kirsch oder Rigi Kirsch hergestellt. Mit der GGA werden der gute Ruf und die hohe Qualität der Zuger Kirschtorte geschützt.
Wird diesem Gesuch stattgegeben, dann wird die Zuger Kirschtorte in den Augen ihrer Konsumenten (und in der Beurteilung des Bundesgerichts) durch nichts mehr auch nur annähernd Vergleichbares zu ersetzen sein. Es würde ein neuer eigenständig relevanter Markt für Zuger Kirschtorte konstituiert, auf welchem die Zuger Tortenbäcker keine Konkurrenz mehr durch andere Kirschtorten (Luzerner, Berner) oder gar durch andere Tortensorten zu gewärtigen hätten. So jedenfalls, wenn man den Bundesgerichtsentscheid i.S. Etivaz-Käse (vgl. Vorgängerpost hier) als Prüjudiz nimmt.
Und das müsste man eigentlich tun. Doch fällt es dem Wettbewerbsökonomen schon schwer zu glauben, dass ein Label, durch welches sich ein Markenprodukt von anderen Markenprodukten und No-name Produkten imagemässig abzuheben versucht, so durchschlagend wirkt, dass es gleich sämtliche denkbaren Substitute aus dem relevanten Markt kippt. Gäbe es also nur einen Anbieter von Zuger Kirschtorte (oder ein Kartell von Zuger Kirschtortenbäckern), dann könnte dieser Anbieter (oder das Kartell) für seine Torte den Cournot-Monopolpreis durchsetzen.
Mit Verlaub, wertes Bundesgericht, das ist schlicht absurd! Die Label AOC, GGA/IGP – und wie sie alle heissen mögen – werden ja gerade im Hinblick auf den Wettbewerb zwischen Marken geschaffen.