Bertschy Kathrin (GL, BE): „Schauen Sie, geschätzte Frau Kollegin Badran, niemand muss einen solchen Vertrag abschliessen. In der Regel schliessen Hoteliers diese Verträge ab, weil sie sich einen Nutzen versprechen; diese Verträge kommen zustande, weil beide Seiten sich ihren Nutzen versprechen. Es geht um ein Geschäftsmodell, das darauf basiert, dass auf dieser Plattform der beste Preis angeboten wird. Ich denke, wenn Booking.com das nicht mehr durchsetzen kann, wird diese Plattform wenig enthusiastisch sein, für Hotels gratis Werbung zu machen, die Hotelbranche gratis zu bewerben. Das ist ihr dann vielleicht auch zu bunt. Dann kündigt sie ihrerseits den Vertrag, und die Hoteliers können dann nicht mehr ausschreiben. Damit erweisen Sie ihnen letztendlich einen Bärendienst. Wenn Sie sagen wollen, dann solle es halt so funktionieren, dass wir dieser Plattform die Preise diktieren, müssen Sie sie letztlich verstaatlichen. Etwas anderes bliebe uns meiner Meinung nach nicht übrig.„
Eine gute Zusammenfassung der Sachlage, Frau Bertschy! Genützt hat es allerdings nichts. Mit 120 gegen 52 Stimmen wurde die Motion Bischof „Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie“ angenommen. Der Bundesrat hat nun also eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
Wie im Bund von heute nachzulesen ist, bestehen „Zweifel am Nutzen der geplanten Lex Booking„. Der Bund stützt sich im erwähnten Artikel insbesondere auf den Bericht der EU-Kommission zu Online-Buchungsportalen (in diesem Blog hier bereits kommentiert). In einigen EU-Mitgliedstaaten ist das von der Motion angestrebte Verbot von Preisparitätsklauseln bereits Realität. Der Bericht der EU-Kommission hat jedoch keine nennenswerten Auswirkungen dieses Verbots gefunden. Vielleicht ist es aber eh noch zu früh, um eine aussagekräftige empirische Studie zum Thema durchführen zu können. Immerhin hätte dank des neuen Gesetzes das Klagen der Hoteliers über Preisknebelei aufgehört, ist das Fazit eines Vertreters der Österreichischen Hoteliervereinigung.
Für die Schweiz bin ich diesbezüglich wenig zuversichtlich. Um die Preise von Booking.com will sich hierzulande bekanntlich der Preisüberwacher kümmern. Das ist meines Erachtens das ordnungspolitisch viel grössere Problem als ein Verbot gewisser Vertragsklauseln. Auf den Erfindergeist der Unternehmen darf man sich verlassen. Sollte das von Frau Bertschy erwähnte Trittbrettfahrerproblem (auch hier beschrieben) wirklich grössere Ausmasse annehmen, werden sich Booking.com et al. zu helfen wissen (z.B. könnten sie die Kommissionen senken, dafür aber feste Zahlungen von den Hotels verlangen, wenn letztere auf ihren Plattformen sichtbar sein sollen). Sobald aber der Preisüberwacher die Preise diktiert, sind die Marktmechanismen so gut wie tot (vgl. hier). Bleibt bloss zu hoffen, dass Frau Bertschy mit ihrer Voraussage nicht Recht behält.