Symbolpolitik mit Nebenwirkungen

Heute ist mein Zeitungsartikel zur Fair-Preis-Initiative in der Handelszeitung erschienen.

Mit der freundlichen Genehmigung der Handelszeitung darf ich ihn hier verlinken.


Kommentare

3 Antworten zu „Symbolpolitik mit Nebenwirkungen”.

  1. Avatar von Maurus Ebneter

    Wie rührend, dass Sie sich um die angeblich unzähligen Firmen sorgen, die plötzlich den Rat spezialisierter Anwälte benötigen würden! Es wäre spannend, die Klientenliste Ihrer Grosskanzlei zu sehen. Sind darunter vielleicht auch Unternehmen, die mit ungerechtfertigten Schweiz-Zuschlägen riesige Summen abzocken?

    Die Fair-Preis-Initiative würde bei einer Annahme dazu führen, dass insbesondere KMU gewisse Produktionsmittel günstiger einkaufen könnten. Das sichert Arbeitsplätze in der Schweiz. Sie tönen unterschwellig an, die Nachfrager würden Kostenvorteile womöglich gar nicht weitergeben. Fakt ist: Der harte Wettbewerb, dem viele KMU und auch der schweizerische Detailhandel ausgesetzt sind, zwingt diese schon heute, Kostenvorteile weiterzugeben.

    Ihre Behauptung, die Initianten hielten einen Abbau von staatlichen Handelsschranken für unnötig, entbehrt jeder Grundlage. Alle sind sich bewusst, dass ein solcher Abbau sehr wichtig ist. Zusätzlich sind aber auch Handelshemmnisse abzubauen, die Private errichten, sehr geehrter Herr Emch. Beides ist erforderlich, damit es hierzulande endlich Wettbewerbspreise gibt. „Faire Preise“ sind genau das: Preise, die unter Wettbewerbsbedingungen zustande kommen!

    Eine Präzisierung von Artikel 7 des Kartellgesetzes, der heute weitgehend toter Buchstabe ist, würde die Unternehmen nicht überfordern. Eine Verfahrensflut wird es nicht geben, denn nach einigen Leitentscheiden der Weko werden die wichtigsten Anbieter ihr Verhalten von vornherein anpassen, weil sie nicht mehr davon ausgehen können, vom Kartellgesetz nicht erfasst zu werden.

    Als Rechtsanwalt sollten Sie wissen, dass eine ähnliche Regelung in Deutschland seit über 40 Jahren ohne Probleme angewendet wird. Sie wissen zudem bestimmt, dass Verfügungen der Weko auch gegenüber Unternehmen im Ausland durchsetzbar sind (VW im Jahr 2000, BMW, Elmex). In der Schweiz kann zivilrechtlich gegen Unternehmen aus dem Ausland geklagt werden. Rechtskräftige schweizerische Urteile werden im EWR ohne weiteres anerkannt und sind vollstreckbar (Lugano-Übereinkommen).

    Sie wissen bestimmt auch, dass sich die Initiative – wegen der Einheit der Materie – auf eine Verstärkung der Instrumente der Wettbewerbspolitik (Art. 96 BV) beschränken muss. Andere Themen, die Sie im gleichen Atemzug diskutieren möchten, z.B. die Landwirtschaft, kann die Initiative also gar nicht aufgreifen.

    Vertragsfreiheit ist nicht gleich zu setzen mit Wirtschaftsfreiheit. Zur Gewährleistung der Wirtschaftsfreiheit muss die Vertragsfreiheit in gewissen Fällen eingeschränkt werden (Art. 13 KG). Übrigens ist es ja nicht so, dass Unternehmen im Ausland unsere schweizerischen Unternehmen nicht beliefern wollen. Sie wollen sie schon beliefern, nur nicht im Ausland, sondern in der Schweiz zu höheren Preisen! Es liegt auf der Hand, dass ein Unternehmen lieber die Preise senken als auf eine Belieferung der Schweiz verzichten wird.

    Der Missbrauchskontrolle würden lediglich Unternehmen unterstellt, wenn es für deren Produkte keine Ausweichmöglichkeiten gibt. Gibt es Ausweichmöglichkeiten, gibt es auch Wettbewerbspreise – eine Missbrauchskontrolle ist dann nicht notwendig. Schauen Sie sich den Markt für elektronische Produkte an, die in der Schweiz oftmals günstiger sind als im benachbarten Ausland. Es geht doch!

    Zum Schluss noch dies: Internationale Preisdifferenzierung durch die Anbieter kann wohl nur dann ökonomisch als wohlfahrtsfördernd beurteilt werden, wenn die Nachfrage die Möglichkeit hat, dort einzukaufen, wo es für sie wirtschaftlich Sinn ergibt. Genau das verlangt die Initiative.

    1. Avatar von Daniel Emch
      Daniel Emch

      Lieber Herr Ebneter

      Herzlichen Dank für die ausführliche Replik.

      Ich hoffe weiterhin, dass die Auswirkungen Ihres Experiments den kleinen, mittleren und grossen Unternehmen in der Schweiz erspart bleiben.

      Bereits heute sind nicht nur grosse Unternehmen Untersuchungsadressaten in Verfahren vor der Wettbewerbskommission. Seit dem Elmex-Urteil des Bundesgerichts hat sich die Gangart gegen Ks und Ms verschärft.

      Eine vernünftige und verhältnismässige Wettbewerbspolitik, welche den eigentlichen Zweck nicht aus den Augen verliert, liegt nicht nur im Interesse der Grosskonzerne bzw. der Unternehmen, die Sie als „Abzocker“ bezeichnen würden, sondern auch im Interesse der KMU. Gerade den KMU fehlt das nötige Know-how, um mit komplizierten Regeln, wie den besonderen Verhaltenspflichten „relativ marktmächtiger“ Unternehmen, umzugehen.

      Und jetzt einmal Hand aufs Herz: Sie glauben ja wohl nicht ernsthaft daran, dass Sie mit Ihrer Inititative die Hochpreisinsel knacken können.

      Daniel Emch

  2. Avatar von Markus Saurer
    Markus Saurer

    Als Administrator dieser Seite tut es mir leid, dass die Kommentarfunktion zweitweilig geschlossen war. So konnte Daniel Emch seine Replik erst jetzt einbringen.

    Zur Sache möchte ich beifügen, dass die Hochpreisinsel so viele institutionelle und ökonomische Gründe hat, dass sie in der Tat auf keinen Fall mit der Initiative geknackt werden kann. Diese Initiative führt weg vom Zweck der Wettbewerbspolitik hin zu einer gefährlichen Überregulierung der Märkte im Sinne einer „managed competition“. Erfahrungsgemäss werden davon auf Dauer die Regulierer (die ganze Wettbewerpolitikindustrie) und die anpassungsfähigen Regulierten Unternehmen profitieren, während die weniger anpassungsfähigen Unternehmen im Markt und vor allem letztlich die Konsumenten das Nachsehen haben werden.

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