Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes

Der Bundesrat hat am 22. Februar 2012 die Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes (KG) verabschiedet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet (hier). Damit setzt er um, was er im November 2011 bereits angekündigt hatte.

Nach einer ersten Querdurchsicht der Gesetzesentwürfe und der Botschaft ergeben sich keine (weiteren negativen) Überraschungen. Aus dem Bericht zur dritten Vernehmlassung wird jedoch klar, dass die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer die Einführung des Teilkartellverbots und insbesondere der Beweislastumkehr abgelehnt hatte. Der Bundesrat will trotzdem am Teilkartellverbot festhalten und damit die Auswirkungen der Frankenstärke bekämpfen und insbesondere der Hochpreisinsel Schweiz entgegenwirken. Dies obwohl die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer moniert hatte, dazu tauge ein Teilkartellverbot gerade nicht.

Interessant auch, dass die zukünftige Wettbewerbsbehörde (WB) von einem WB-Rat geleitet werden soll („Der WB-Rat ist das oberste Leitungsorgan“). Der WB-Rat wird aus fünf fachkundigen, unabhängigen und vom Bundesrat zu ernennenden Mitgliedern bestehen. Wer da wohl drinsitzen wird?

Dies, wie gesagt, nach einer ersten Querdurchsicht. Mehr dazu nach eingehenderer Lektüre…


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