Aktivismus der Wettbewerbsbehörden wegen Nichtweitergabe von Währungsvorteilen

Der politische Druck auf die eigentlich unabhängige Wettbewerbskommission und deren Sekretariat führt zu einem möglicherweise unnötigen Aktivismus. Gemäss einer Pressemitteilung vom 27. Oktober 2011 hat das Sekretariat weitere Verfahren im Bereich der Nichtweitergabe von Währungsvorteilen eröffnet. Eine erste Untersuchung richtet sich gegen die Jura Elektroapparate AG wegen möglicher Behinderung von Parallelimporten bei Haushalt- und Elektrogeräten. Eine andere gegen die Care on Skin GmbH wegen möglicher Behinderung von Parallelimporten und des Online-Handels bei Kosmetikprodukten für Fachgeschäfte. Eine Vorabklärung wegen möglicher Behinderung von Parallelimporten bei Balkonverglasungen ist seit September 2011 im Gang. Andere Vorabklärungen wegen des Verdachts von Preisbindungen im Online-Handel mit Elektrogeräten und bei Elektrovelos sind in den letzten Tagen eröffnet worden.

Es gibt im Kartellgesetz keine Bestimmung, welche die Nichtweitergabe von Währungsvorteilen verbietet. Sofern die Wettbewerbskommission in diesem Fällen eingreifen will, müsste sie nachweisen, dass

• eine vertikale oder horizontale Abrede den wirksamen Wettbewerb mindestens erheblich beeinträchtigt, oder
• dass ein Unternehmen, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Aus der Distanz betrachtet ist es nicht plausibel, dass ein Unternehmen wie Jura entweder marktbeherrschend ist oder durch die Behinderung von Parallelimporten den wirksamen Wettbewerb erheblich zu beinträchtigen vermag. Hierfür dürfte es viel zu viele Konkurrenten auf den Märkten für Haushalts- und Elektrogeräte geben. Werden die Preise für Jura-Produkte in der Schweiz künstlich hochgehalten und Parallelimporte verhindert, dürften die Konsumentinnen und Konsumenten genügend Ausweichmöglichkeiten haben. Wir dürfen also gespannt darauf sein, zu welchen Schlüssen die WEKO in den neu eröffneten Fällen kommen wird. Nicht vergessen werden darf dabei, dass solche Verfahren für die betroffenen Unternehmen mit hohen Kosten und einem grossen Zeitaufwand verbunden sind, und zwar unabhängig vom Ergebnis der Untersuchungen.


Kommentare

2 Antworten zu „Aktivismus der Wettbewerbsbehörden wegen Nichtweitergabe von Währungsvorteilen”.

  1. Avatar von Adrian Raass

    Die Behörden müssen heute also all das nachweisen? Zeit, dass damit Schluss ist. Gemäss Vorschlag des Bundesrats sollen ja neu die Unternehmen "nachweisen" müssen. Und dass der Wettbewerb dabei in irgend einer Form beeinträchtigt ist, muss die Behörde glücklicherweise auch nicht mehr nachweisen. Wäre ja noch schöner, dass in einem Gesetz, welches Wettbewerbsbeschränkungen verhindern will, zuerst geprüft werden muss, dass der Wettbewerb überhaupt beschränkt ist.Hauptsache, mit diesen Preisdifferenzierungen ist Schluss. Schweinerei, dass auch der Preis für die Arbeitsleistung, der Lohn, international derart differenziert ist.

  2. Avatar von Markus Saurer

    wow… action auf unserem Blog… aber das ist kein Wunder, denn was da aktuell abläuft, ist in der Tat unerhört!

Wir freuen uns über Ihren Kommentar

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s