Bundesrat stellt Weichen für Verschärfung des Kartellgesetzes

Bern, 16.11.2011 – Der Bundesrat hat am 16. November 2011 die Eckwerte für die Revision des Kartellgesetzes (KG) festgelegt. Demnach sollen die Wettbewerbsentscheide rechtsstaatlich besser verankert und besonders schädliche Formen von Kartellabreden verboten werden. Zudem sollen Fusionen untersagt oder mit Auflagen und Bedingungen belegt werden können, wenn der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führt, welche nicht durch Effizienzgewinne kompensiert wird. Ziel der KG-Revision ist die Beschleunigung und Verbesserung der Verfahren, was den Wettbewerb in der Schweiz intensivieren und den Wirtschaftsstandort langfristig stärken soll.

Liebe Blogleserinnen und -leser

Das ist die Headline der heutigen Medienmitteilung des Bundesrates im Hinblick auf eine erneute Kartellgesetzrevision. Hier finden Sie die Unterlagen. Bis Anfang 2012 wird der Bundesrat eine Botschaft vorlegen.

Wir werden uns in diesem Blog in den kommenden Tagen und Wochen in lockerer Folge kritisch mit den einzelnen Revisionspunkten auseinandersetzen.


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