Die heute präsentierte Vorlage zur Revision des Kartellgesetzes würde zu einem strikten Verbot vertikaler Preis- oder Gebietsabreden führen. Die Erheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung soll überhaupt keine Rolle mehr spielen. Einzig eine Rechtfertigung aus Effizienzgründen soll möglich sein, hierfür ist aber eine Beweislastumkehr zuungunsten der Unternehmen vorgesehen.
Vertikalabreden, und dazu gehören auch vertikale Gebiets- und Preisabreden, sind wichtige Wettbewerbsparameter komplementärer Akteure im Interbrand-Wettbewerb. Sie bezwecken in erster Linie gegenseitige Effizienz der Beteiligten und stellen überdies für die federführenden Unternehmungen eine im Zuge der Informatisierung und Netzbildung von Wirtschaft und Gesellschaft immer wichtigere organisatorische Option zwischen Hierarchie und Markt dar. Verbietet man faktisch Gebiets- und Preisabsprachen und bürdet man den Effizienznachweis den Unternehmen auf, schadet man der Wirtschaft und dem Wohl der Konsumenten (vgl. hierzu unseren Beitrag in der sic!). Es bleibt zu hoffen, dass diese Vorlage auf politischen Gegenwind stossen wird.