Mit Besorgnis beobachten wir die durch den starken Franken ausgelöste Diskussion über die Verschärfung des Kartellgesetzes. Gefordert wird insbesondere ein hartes Eingreifen bei Vertikalabreden anhand von per se-Tatbeständen. Ausserdem scheint man auch über ein allgemeines Preisdifferenzierungsverbot und über eine Aufweichung des Grundsatzes, wonach das Kartellgesetz auf konzerninterne Abreden nicht anwendbar sein soll, nachzudenken. Der Bundesrat hat zusammen mit dem Zweimilliardenpaket eine Verschärfung des Kartellgesetzes in Aussicht gestellt und die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage beauftragt, welche im Schnellverfahren durch das Parlament gebracht werden soll. Was von einer solchen Verschärfung des Kartellgesetzes zu halten ist, braucht an dieser Stelle nicht näher erörtert zu werden.
Der Bundesrat hat sich offenbar von den Gefühlsschwankungen der höchsten Konsumentenschützerin anstecken lassen. Noch im Jahre 2010 wurde vom Bundesrat eine in die entgegengesetzte Richtung abzielende Gesetzesvorlage präsentiert, welche das aktuell geltende Gesetz im Bereich der Vertikalabreden als zu streng beurteilte und deshalb eine Lösung vorschlug, welche volkswirtschaftlich sinnvolle Vertriebsvereinbarungen ermöglichen sollte.Diese Vorlage basierte immerhin auf einer aufwändigen Evaluation des Kartellgesetzes und damit auf einigermassen gesicherten Erkenntnissen.