
Heute behindern, verhindern und büssen die Wettbewerbskommission und die Gerichte auch Verhaltensweisen, die keinen kartellgesetzlichen Schaden bewirken. Das Parlament muss diese Behörden nun zwingen, jeweils den Einzelfall zu betrachten.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats beginnt am Donnerstag mit den Beratungen einer Teilrevision des Kartellgesetzes (KG). Es geht um die Anpassung der schweizerischen Zusammenschlusskontrolle an die internationale Praxis, die Stärkung des Kartellzivilrechts sowie um Verfahrensverbesserungen zugunsten von kleinen und mittelgrossen Unternehmen (KMU). Diese Revisionspunkte sind wenig umstritten…
>> lesen Sie bitte weiter in meinem Leitartikel in der „Finanz und Wirtschaft“ (ohne Bezahlschranke).
«Es hängt immer von den konkreten technischen, ökonomischen und institutionellen Umständen des Einzelfalls ab, ob die fragliche Abrede oder Verhaltensweise den wirksamen Wettbewerb beseitigt, mehr oder weniger erheblich beeinträchtigt, nicht beeinträchtigt oder gar intensiviert.»
Markus Saurer, 15. 8. 2023, FuW
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