Die Marktabgrenzung: bestenfalls überflüssig, schlimmstenfalls irreführend

Ich habe eben einen Aufsatz zum Thema geschrieben und zur Publikation eingereicht. Das dauert meist eine Weile. Deshalb veröffentliche ich hier schon mal die Zusammenfassung:

Die Marktabgrenzung ist heute ein zentraler Bestandteil von Kartellrechtsverfahren. Erst nach Bestimmung des relevanten Marktes könnten die konkreten Wettbewerbsverhältnisse ermittelt werden. Zentrale Frage bei Kartellrechtsverfahren ist indes, ob ein Unternehmen (oder mehrere Unternehmen gemeinsam) den Wettbewerb beschränken könnten. Zur Beantwortung dieser Frage reicht es aus Folgendes empirisch zu klären: Falls das Unternehmen die Preise etwas erhöhen würde, würden seine Kunden in so grosser Anzahl zu anderen Unternehmen abwandern, dass sich die Preiserhöhung als unprofitabel herausstellen würde? Eine Marktabgrenzung ist zur Beantwortung dieser Frage nicht notwendig. Es reicht aus zu wissen, ob und in etwa wie viele Kunden abwandern würden. Wohin diese Kunden gehen würden, ist ausser bei Zusammenschlussverfahren und horizontalen Kooperationen ebenfalls nicht von Belang. Die Marktabgrenzung lenkt den Blick zudem auf Einzelheiten wie Konzentrationsmasse, gute und weniger gute Substitute und fördert ein etappenweises Vorgehen. Damit entsteht die Gefahr, dass von Einzelheiten, z.B. dem Konzentrationsmass, letztlich aufs Ganze geschlossen wird. Die Marktabgrenzung kann deshalb auch in die Irre führen. Im Aufsatz werden zudem die Vorteile und Grenzen des eng mit der Marktabgrenzung verknüpften, aber weit über diese hinausgehenden SSNIP-Tests diskutiert. Schliesslich wird für die Abschaffung der Marktabgrenzung plädiert.


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