Die Original Milchschnitte kostet in der Schweiz mit 2 Fr. 70 Rappen einen Franken mehr als in Deutschland (Bueller). Ein Big-Mac kostet in London ca. 3 Fr. 50 Rappen, in Lissabon 4 Fr. 20 Rappen und in Rom, Berlin, Paris um die 5 Franken. In Zürich und Genf bezahlt man dafür mehr als 6 Fr. 50 Rappen. Für 1 kg Reis sind in Lissabon 1 Fr. 60 Rappen, in London 2 Fr. 15 Rappen und in Zürich und Genf in etwa 3 Fr. 90 Rappen fällig (UBS; eigene Umrechnung). Und so weiter und so fort. Die Beispiele sind Legende.
Wer solche Vergleiche anstellt, macht sich bloss unglücklich.
Der Unsinn solcher Vergleiche wird schnell klar, wenn z.B. der Preis von einem Kilogramm Reis in Mumbai (ca. 85 Rappen) mit dem Preis des Reises in der Schweiz verglichen wird. Da würde mir sofort widersprochen: Indien lässt sich doch nicht mit der Schweiz vergleichen! Weshalb sollte derselbe Einwand nicht für den Vergleich der Schweiz mit Griechenland, Spanien, Italien, Deutschland und Österreich treffen?
Und er trifft. Zwar kostet ein Big Mac in Zürich und Genf in etwa 6 Fr. 60 Rappen und in Berlin, Wien, Rom, Paris bloss zwischen 4 und 5 Franken (in Helsinki allerdings 8 Fr. 15). Gemessen an den Einkommen muss in der Schweiz indessen für einen Big Mac nur zwischen 15 bis 17 Minuten gearbeitet werden, während die notwendige Arbeitszeit für denselben Big Mac in Berlin 19, in Wien 17, in Rom 27 und in Paris 20 Minuten betragen. Wird nicht nur verglichen, was wir bezahlen, sondern ebenso, was wir verdienen, kann viel mehr darüber ausgesagt werden, ob und in etwa wie gut es den Schweizern im Vergleich zu den Bewohnern anderer Staaten geht.
Man mag jetzt einwenden, es gehe nicht allen Bevölkerungsgruppen in der Schweiz gleich gut. Weniger bemittelte Bevölkerungsgruppen in der Schweiz würden von den hohen Preisen stärker betroffen. Das ist zwar richtig. Aber weniger bemittelte Bevölkerungsgruppen in der Schweiz müssen mit den weniger bemittelten Bevölkerungsgruppen im Ausland verglichen werden, ansonsten hinkt der Vergleich. Und so gesehen geht es auch den weniger bemittelten Bevölkerungsgruppen in der Schweiz besser als vergleichbaren Gruppen im Ausland.
Die UBS hat in ihrem Preisvergleich Lohn- und Preisniveau in Beziehung gesetzt und so die Binnenkaufkraft berechnet. Dabei hat sich gezeigt, dass die Binnenkaufkraft in der Schweiz weltweit die höchste ist – genauer: in Zürich ist sie am höchsten; Genf steht an siebter Stelle, weit vor Berlin, Brüssel, Wien, Paris, Rom und vielen anderen Städten.
Man mag weiter einwenden, dass in Mumbai nicht derselbe Reis gegessen werde wie in Zürich und dass die Einwohner von Mumbai, London, Rom, Zürich nicht dieselben Güterkörbe konsumieren würden. Insofern sei der Vergleich verzerrt. Der Einwand trifft zu. Er besagt im Kern, dass Gleiches mit Gleichem verglichen werden muss. Auch der präsentierte Vergleich der Binnenkaufkraft ist insofern mangelhaft. Er sagt indessen viel mehr aus über die Wohlfahrt der Bürger eines Landes als ein blosser Preisvergleich (vgl. zum Gesamten auch Lutz).
Am besten wäre es natürlich, wenn wir hohe Einkommen und tiefe Preise hätten. Unsere Binnenkaufkraft wäre in diesem Fall noch viel höher. Es bestehen jedoch starke Zweifel daran, dass dies machbar ist. Zwischen Preis- und Einkommensniveau gibt es eine starke positive Korrelation (der Koeffizient beträgt zwischen 0.8 und 0.9; Berechnung aus Daten der OECD; vgl. auch die Grafik bei Sax und Weder). Das eine scheint deshalb nicht gänzlich ohne das andere zu haben.
Man kann nun versuchen, mittels Erzwingung von Parallelimporten und kartellrechtlichen Quasiverboten von Preisbindungen und Gebietsexklusivitäten die Preise in der Schweiz zu senken. Die Wirkung solcher Massnahmen darf nicht überbewertet werden. Auch könnte der Schuss nach hinten losgehen. So haben die grossen Anstrengungen der Weko z.B. im Bereich der Autos kaum gefruchtet. Das Preisniveau der Produktgruppe „private Transportmittel“ lag bereits im Jahr 1995 in der Schweiz unter jenem der EU (Index CH: 98; EU-15: 100; vgl. Seco). Im Jahr 2009 lag der Index in der Schweiz bei 101, also über jenem der EU (100; 2008 lag der Index in der Schweiz noch bei 94). Ob überhaupt und gegebenenfalls welche Wirkung die Interventionen der Weko hatten, lässt sich daher kaum eruieren. Die Universität Mannheim und die ETH Zürich kommen in ihrer Evaluation allerdings zum Schluss, dass die Weko das angepeilte Ziel nicht erreicht habe. Alleinimporteure, Parallelimporthindernisse und Preisbindungen können sehr wichtige Aufgaben erfüllen. So können sie notwendig sein, um Warenlieferungen zur richtigen Zeit in der richtigen Menge am richtigen Ort zur gewünschten Qualität und eine gute Beratung zu garantieren. Wer solche Funktionen durch Quasiverbote, wie sie in Art. 5 Abs. 4 des Kartellgesetzes enthalten sind, erschwert oder gar verunmöglicht, erweist der Schweiz einen Bärendienst.
Es mag sein, dass es ungerechtfertigte und schädliche Alleinimportstellungen, Parallelimporterschwernisse und Preisbindungen gibt. Zur Bekämpfung derselben braucht es indes keinen Art. 5 Abs. 4 KG; die Generalklausel in Art. 5 Abs. 1 KG reicht dazu aus. Wer Art. 5 Abs. 4 KG sogar als „Schicksalsartikel“ bezeichnet, rennt Schimären nach.
Der Vergleich mit dem Nachbarn birgt grosses Unglückpotenzial. Denn wenn wir unser Wohlergehen aus dem Vergleich mit dem Nachbarn definieren, dann geht es uns nicht besser, selbst wenn wir Fortschritte machen, unser Nachbar dies aber im selben Ausmass auch tut (C. Christian von Weizsäckernennt diese Erscheinung „Wachstumsparadoxon“). Zufriedener ist, wem es gelingt voranzukommen, gleich in welcher Lebensdimension, und wer dies auch erkennt. In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein gutes Vorankommen im nächsten und in allen folgenden Jahren.