Eingriff verboten – ein Beispiel aus der Praxis

Apple und AT&T waren bei der Lancierung des iPhone im Jahr 2007 eine exklusive Vertragspartnerschaft eingegangen: Nur AT&T Kunden konnten das iPhone nutzen. Die Konkurrenz sah dem Markterfolg dieser vertikalen Bindung allerdings nicht tatenlos zu. Rasch hat sich rund um die anderen drei Mobilfunkanbieter Verizon, Sprint Nextel, T-Mobile sowie um das Betriebssystem Android und eine Vielzahl von Smartphoneherstellern eine Plattform aus Android-Smartphones und -Diensten (Apps) ergeben. Inzwischen haben die Android-Kunden in den USA die iPhone-Kunden überholt. Und jetzt benötigt Apple neben AT&T offenbar weitere Absatzkanäle, um seinen Anteil im boomenden Smartphone-Markt halten oder ausbauen zu können. Laut Presseberichten der letzten Tage wird Verizon bald auch das iPhone anbieten (vgl. NZZ v. 12. Januar 2011, Reflexe: Wettbewerb im Mobilfunkmarkt. Der goldene Apfel von AT&T fällt in Verizons Garten. Leider nicht online verfügbar.)

In den meisten Ländern – so auch in der Schweiz – hat Apple das iPhone kurze Zeit später ebenfalls über exklusive Partnerschaften mit dem jeweils marktführenden Mobiltelekomanbieter eingeführt, diese Exklusivstrategie aber inzwischen aufgegeben, um sich das gesamte Kundenpotenzial erschliessen zu können. Heute herrscht in Bezug auf Smartphones weltweit eine enorme Innovations- und Investitionsdynamik – sowohl auf der Ebene der Gerätehersteller als auch auf der Ebene der Applikationsprogramme und auf der Ebene der Anschlüsse (Netze).

Telekom- und Wettbewerbsregulierer als Statisten oder Zuschauer
An dieser erfreulichen Entwicklung haben die sektoriellen Regulierungsbehörden (in der Schweiz sind dies das Bundesamt für Kommunikation und die Kommunikationskommission) und die Wettbewerbsbehörden für einmal einen grossen Anteil. Er basiert darauf, dass sie auf die Exklusivoffensive von Apple richtig reagiert haben, indem sie gar nichts gemacht haben.
Nichtstun war die richtige Lösung. (In einigen Ländern waren die Behörden schlicht zu langsam im Vergleich zum Markt – die richtige Lösung wurde somit auch zu einem Teil unfreiwillig getroffen.)

Selbstverständlich haben die von Apple nicht bedienten Mobilnetzanbieter zuerst alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Exklusivverträge durch behördliche Interventionen zu knacken. Aufgrund der behördlichen Zurückhaltung (oder Trägheit) waren sie dann aber gezwungen, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die Dominanz von Apple und Exklusivpartnern im Markt mit ebenso guten oder noch besseren Leistungen anzugreifen. Dies ist ihnen offenbar gelungen!

Was wäre heute, wenn …
… Apple das iPhone in den USA und in vielen anderen Ländern freiwillig oder durch behördlichen Zwang nicht exklusiv auf den Markt gebracht hätte? In diesem Fall wären zumindest keine Mobilnetzbetreiber gezwungen gewesen, Alternativen zum iPhone zu erwirken und umzusetzen. Die Entwicklung des Smartphonemarkts und der mobilen Breitbanderschliessung wäre wohl zum Nachteil aller Anbieter und Kunden weit weniger dynamisch verlaufen als dies der Fall war.

Fazit
Die Spieltheoretiker Nalebuff und Ayres schlagen in ihrem Buch Why Not? vor, man sollte nicht immer nur nach Lösungen für Probleme, sondern vermehrt auch nach Problemen für Lösungen suchen. Gemeint ist natürlich die Suche nach Problemen für Lösungen, die sich bewährt haben. Bei den Smartphones hat sich behördliche Abstinenz als beste Lösung für die (angebliche) Wettbewerbsproblematik einer vertikalen Restriktion erwiesen. Somit sollte die Suche nach vergleichbaren (angeblichen) Problemen unverzüglich aufgenommen werden. Es liegt aber auf der Hand, dass diese Art der Suche nicht von Vollzugsbehörden vorgenommen wird, die dadurch ihre eigene Legitimation unterminieren würden. Aus diesem Grund müsste schon in der Gesetzgebung möglichst klar formuliert werden, in welchen Fällen oder unter welchen Umständen keine Interventionen vorgenommen werden dürfen.


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