Zur aktuellen Diskussion über die Buchpreisbindung

Buchpreise in der Schwebe (Politik, Schweiz, NZZ Online)

Zu diesem Beitrag der NZZ ist in Erinnerung zu rufen, dass



  • 1998 die Weko eine Untersuchung des Büchermarktes eröffnet und
  • 1999 die Buchpreisbindung als kartellgesetzwidrig verboten hat;
  • 2001 die Rekurskommission (heute Bundesverwaltungsgericht) diesen Entscheid gestützt, 
  • 2002 das Bundesgericht ihn hingegen zurückgewiesen hat;
  • 2005 die Weko nach neuer Untersuchung wieder ein Verbot verfügt hat, welches
  • 2006 von der Rekurskommission und
  • 2007 nunmehr auch vom Bundesgericht gestützt wurde;
  • 2007 der Bundesrat eine ausnahmsweise Zulassung des Kartells abgelehnt hat;
  • seither das Parlament über eine gesetzliche Lösung diskutiert 
  • und wir bald das Jahr 2011 schreiben.

Es ist nicht sicher, dass das emsige Treiben von Behörden und Politik zu einem Ende kommt, so lange es noch Bücher gibt, was wahrscheinlich noch lange der Fall sein wird, auch wenn das traditionelle Buch immer mehr durch elektronische Publikationsformen ergänzt oder ersetzt wird.

Die Politiker streiten übrigens auch darüber, ob sie eigentlich den traditionellen Buchhandel – also die kleinen Buchhandlungen -, das traditionelle Buch oder das meritorische Gut „Lesen“ schützen wollen. Der Streit wird besonders dadurch erschwert, dass nicht ersichtlich ist, welche Wirkungen das seit 2007 geltende Verbot der Buchpreisbindung auf die Kleinbuchhandlungen oder auf das Buch oder gar auf das Lesen gehabt hat – wenn überhaupt.


Kommentare

2 Antworten zu „Zur aktuellen Diskussion über die Buchpreisbindung”.

  1. Avatar von Anonymous

    Herr Saurer verkennt einmal mehr, dass die Buchpreisbindung eine vertikale Vereinbarung war, die deshalb gar keiner Invervention der Wettbewerbskommission bedarft hätte. Der ganze Rattenschwanz an Entscheiden und politischen Diskussion wurde allein durch diese Intervention hervorgerufen wurde. Heutezutage steht das traditionelle zudem mehr den je im Wettbewerb mit neuen Informations- und Unterhaltungsmitteln. Wenn Herr Saurer konsequent wäre, würde er deshalb die Aufhebung des Weko-Entscheids fordern, statt auf der Politik herumzuhacken.

  2. Avatar von Markus Saurer

    Ich wollte hier nur zeigen, wie lange schon um die Buchpreisbindung gerungen wird. Tatsächlich bin ich aber unter den heutigen Marktumständen auch der Auffassung, dass wohl von einem kartellgesetzlichen Verbot dieser Abrede abgesehen werden müsste. Ich bin aber auch der Auffassung, dass eine gesetzliche Lösung nicht nötig ist.Warum ich einmal mehr verkennt haben soll, dass hier eine vertikale Vereinbarung vorliegt, die gar keiner Intervention bedarf, ist eine Kritik, die ich so nicht verstehe. Seit Jahren setze ich mich nämlich gegen kartellgesetzliche Interventionen im Fall von vertikalen Abreden ein, soweit interbrand-Wettbewerb gegeben ist.Item. Wir werden noch genung Gelegenheiten haben, dies hier und anderswo zu diskutieren. Ich möchte aber dem anonymen Kommentator sehr für seinen Kommentar danken. Als Mitinitiator des Blogs weiss ich, dass diese Plattform nur leben wird, wenn kritische Kommentare gepostet werden. In diesem Sinne allerbesten Dank!

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