Stöckli Ski: Weko eröffnet Untersuchung gegen Wettbewerb

Stöckli

Kommentar

Im zweifelsfrei gegebenen Umfeld eines wirksamen Markenwettbewerbs auf Stufe Hersteller wie auf Stufe Händler ist niemand – ob Zwischenhändler online oder offline, ob Endkunde im Laden oder im Internet – auf Stöckli Ski angewiesen.

Unter diesen Umständen sind Stöcklis Abreden und Preisbindungen nichts anderes als kompetitive Verhaltensweisen. Ob sie richtig oder falsch sind, entscheidet der Markt.

Die Untersuchung ist also zunächst einmal reine Verschwendung von Ressourcen bei der Weko wie auch bei Stöckli. Aber nicht nur das: Es ist leider zu erwarten, dass Stöckli im Sinne der neuen „Elmex-Doktrin“ des Bundesgerichts [Gaba-Urteil (143 II 297 vgl. hier)] für seine kompetitiven Verhaltensweisen sogar gebüsst werden wird.

Es ist zu hoffen, dass Stöckli und weitere (aber bitte nicht zu viele) solche absurde „Fälle“ die Behörden auf den Pfad der wettbewerbsökonomischen Vernunft zurückführen werden.

 


Kommentare

4 Antworten zu „Stöckli Ski: Weko eröffnet Untersuchung gegen Wettbewerb”.

  1. Avatar von Daniel Emch
    Daniel Emch

    Man müsste das Gesetz ändern, um diesen Leerlauf zu verhindern. Die WEKO und das Sekretariat können sich nicht über die Gaba-Entscheidung hinwegsetzen.

    1. Avatar von Markus Saurer
      Markus Saurer

      Ja, leider. Vielen Dank für diese Ergänzung.
      Ich finde aber, die Weko und vor allem ihr Sekretariat an der Wettbewerbsfront, können viel dazu beitragen, dass Gaba/Elmex nicht zu lange Bestand hat und nicht zu viel Schaden in unserer Wettbewerbswirtschaft anrichtet.

  2. Avatar von Simon Hirsbrunner

    Es hätte ja noch schlimmer kommen können. Die Weko hätte behaupten können, Stöckli sei relativ marktbeherrschend – so wie damals das Bundeskartellamt im Fall „Rossignol“.

  3. Avatar von Daniel Emch
    Daniel Emch

    ja, genau. Es wird ja behauptet, das Konzept der relativen Marktmacht sei bereits in der Teilrevision 2003 in das KG überführt worden. Trotzdem brauche es eine Gesetztesrevision (Fair-Preis-Initative, Altherr), um dem Konzept auch tatsächlich zum Durchbruch zu verhelfen. Es liegt also eine ähnliche Konstellation vor, wie bei der gescheiterten KG-Revision, mit welcher das Teilkartellverbot hätte eingeführt werden sollen. Obwohl der Nationalrat auf die Revision nicht eingetreten ist, weil er mehrheitlich das Teilkartellverbot ablehnte, ist das Bundesgericht im Gaba-Entscheid zum Schluss gelangt, dass das Teilkartellverbot bereits im bestehenden Gesetz verkankert sei. Wenn jetzt also die Fair-Preis-Initiative und die parlamentarische Intiative Altherr abgeschmettert würden, hiesse dies noch lange nicht, dass man die relative Marktmacht losgeworden wäre.

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