KBOB verzichtet wegen Weko-Sekretariat auf Honorarempfehlungen

Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) publizierte seit den 80er-Jahren empfohlene maximale Stundenansätze für Architekten und Ingenieure. Gerade für kleinere Bauherren wie Gemeinden waren die Richtwerte ein wichtiges Instrument, weil ihnen oft die Erfahrung fehlt und sie deshalb nicht wissen, welche Ansätze angemessen sind.

Gemäss einer Medienmitteilung der KBOB hat das Sekretariat der Weko der KBOB mitgeteilt, es gehe davon aus, dass die KBOB-Honorarempfehlungen eine unzulässige, sanktionierbare Wettbewerbsabrede darstellen würden. Die KBOB zieht aus diesem Grunde die Empfehlungen per Ende Juni 2017 zurück.

Medienmitteilung

Damit die Empfehlungen als sanktionierbare Abreden gewertet werden können, müssten sich diese wie Mindest- oder Fixpreise auswirken.  Weiter wäre nachzuweisen, dass eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt wurde. Es wäre interessant zu wissen, ob das Sekretariat der Weko entsprechende Abklärungen vorgenommen hat.

 


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