Digitale Wirtschaft

Der Bundesrat hat am 11. Januar 2017 den Bericht „Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft“ verabschiedet.

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-65223.html

Dieser enthält auch ein Kapitel über die Wettbewerbspolitik.

Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die zunehmende Digitalisierung die Wettbewerbspolitik zwar vor neue Herausforderungen stelle (Stichworte: Plattformmärkte, Big Data, Geoblocking etc.), dass sich aber keine Änderung der wesentlichen Grundsätze aufdränge. Die Besonderheiten digitaler Märkte müssten aber in der Fallpraxis der WEKO und der Gerichtsbehörden berücksichtigt werden. Einzig im Bereich der Zusammenschlusskontrolle möchte der Bundesrat die (i) die Einführung des SIEC-Tests und (ii) die Absenkung der Aufgreifkriterien (Umsatzschwellen) vertiefter prüfen.

Ob sich die Schlussfolgerungen für die Zusammenschlusskontrolle tatsächlich mit den Besonderheiten digitaler Märkte begründen lassen, bleibt fraglich. Auch in anderen Industrien fallen Zusammenschlüsse gut positionierter Unternehmen durch die Maschen der Aufgreifkriterien. Dies dürfte insbesondere für Märkte gelten, welche durch staatliche Regulierungen vom Ausland abgeschottet sind. Grosszügig bemessene Aufgreifkriterien haben zudem den positiven Effekt, dass in vielen unproblematischen Fällen auf eine Meldung bzw. die damit verbundenen Kosten und Zeitverzögerungen verzichtet werden kann. Dass die Einführung des SIEC-Tests prüfenswert ist, liegt auf der Hand. Schliesslich wird dieser Test auch in der EU und in den umliegenden Ländern verwendet. Ein zwingender Konnex zu den digitalen Märkten besteht m.E. aber nicht.

Das Kapitel über die Wettbewerbspolitik ist sehr informativ (Hinweise auf die Praxis im In- und Ausland) und ausgewogen geschrieben. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass bei Plattformmärkten eine vordergründig dominante Stellung durchaus anfechtbar sein kann, da bei digitalen Märkten die Markteintrittsbarierren oft nicht allzu hoch sind. Weiter wird in Erinnerung gerufen, dass die Dominanz einer einzigen Plattform aus ökonomischer Sicht (Netzwerkeffekte) die effizienteste Lösung darstellen kann.

Die Stossrichtung, keine voreiligen Regulierungsversuche zu wagen, ist zu begrüssen. Die materiellrechtlichen Tatbestände des Kartellgesetzes sind genügend flexibel ausgestaltet, damit das Gesetz auch den Besonderheiten digitaler Märkte gerecht werden kann. Zu diesem Ergebnnis sind auch die Teilneherinnen und Teilnehmer eines Workshops bei Avenir Suisse gekommen.


Kommentare

2 Antworten zu „Digitale Wirtschaft”.

  1. […] Lesen Sie dazu die interessanten Ausführungen im eminenten Blog Wettbewerbspolitik von Dr. Daniel Emch:https://wettbewerbspolitik.org/2017/01/12/digitale-wirtschaft/ […]

  2. Avatar von Gelenkter Wettbewerb der Tech Giganten? | WETTBEWERBSPOLITIK.org

    […] damit das Gesetz auch den Besonderheiten digitaler Märkte gerecht werden könne (vgl. Digitale Wirtschaft von Daniel Emch). Dieser Meinung bin ich immer […]

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