Am Debating Competition Dinner vom 4. Februar in Zürich durfte ich meine Sicht der Dinge in einem Impulsreferat vorstellen. Erstes Impulsreferart zum Thema hielt Prof. Dr. Armin Schmutzler von der Universität Zürich und Vizepräsident der Wettbewerbskommission.
Die Abstracts der beiden Referate sind unten einkopiert. Sie finden sich auch auf der Website von Debating Competition (hier). Wer mehr zum Thema wissen möchte, findet in diesem Blog viel darüber unter dem Stichwort „Hochpreisinsel“ (im Archiv unter dem Stichwort suchen, nicht unter „Suchen“ auf der Startseite).
Abstract Impulsreferat Prof. Dr. Armin Schmutzler
Gibt die mikroökonomische Theorie Hinweise darauf, wie Wettbewerbsbehörden mit internationalen Gebietsabreden umgehen sollen? Diese Abreden werden zumeist bekämpft, um internationale Preisdifferenzierung zu erschweren. Aus Sicht eines Landes wie der Schweiz gibt es – neben verschiedenen Gegenargumenten – zwei sehr unterschiedliche Argumente, die für eine restriktive Politik sprechen können. Während die Effizienzauswirkungen internationaler Preisdiskriminierung von Details des Marktes abhängen, sind die Verteilungswirkungen aus Sicht der Schweizer Konsumenten in der Regel schlecht. Darüber hinaus haben Gebietsabreden in oligopolistischen Märkten problematische Preisauswirkungen, die die gesamtwirtschaftliche Effizienz beeinträchtigen. Diese problematischen Auswirkungen setzen nicht notwendigerweise voraus, dass es zu internationaler Preisdifferenzierung kommt.
Abstract Impulsreferat Adrian Raass
Preisdifferenzierung ist allgegenwärtig. Sie schöpft die Zahlungsbereitschaft ab, wobei diese Zahlungsbereitschaft positiv mit der Kaufkraft korreliert. Die Wohlfahrtswirkungen internationaler Preisdifferenzierungen sind international zu betrachten. Nationale Eingriffe in die internationale Preisbildung verringern die internationale Wohlfahrt, sofern der Wettbewerb funktioniert. Geht internationaler Interbrand-Wettbewerb mit internationaler Preisdifferenzierung einher, wird dieser Interbrand-Wettbewerb hohe nationale Preise nicht beseitigen. Eine Bekämpfung internationaler Preisdifferenzierung via Kartellrecht ist der falsche Weg, denn der Interbrand-Wettbewerb funktioniert. Somit liegt keine Wettbewerbsbeschränkung vor. Es ist zweifelhaft, dass es einen richtigen Weg gibt und dass man das „Problem“ auf einem anderen Weg in den Griff kriegt.