Wettbewerbsverweigerung und faktische Verstaatlichung von Radio und TV durch Gebührensplitting

Privatsender für Gebührenreform

(sda, 12. Mai 2015) ⋅ Die privaten Radio- und Fernsehstationen setzen sich für das neue Gesetz ein, über das am 14. Juni abgestimmt wird. Dieses bringe nicht nur tiefere Gebühren, es führe dank Subventionen an Medienunternehmen auch zu einer Stärkung der privaten Stationen gegenüber der SRG, argumentierten Branchenvertreter am Montag vor den Medien in Bern. Bei einem Nein zum revidierten Radio- und Fernsehgesetz sei der regionale Service public und damit auch die Medienvielfalt in den Regionen «ernsthaft bedroht». Heute erhalten die Privaten mit Service-public-Auftrag insgesamt rund 54 Millionen Franken pro Jahr. Neu könnten sie bis zu 81 Millionen Franken erhalten – bis zu sechs Prozent statt wie heute vier Prozent des Kuchens. Die SRG erhält rund 1,2 Milliarden Gebührengelder.

Kommentar

Bei der letzten RTVG-Revision liessen sich die „privaten“ Radio- und TV-Stationen für einen lächerlichen Anteil an den Zwangsgebühren, die den Charakter einer Steuer haben und mit der laufenden RTVG-Revision definitiv als Mediensteuer zementiert würden, in ein regionales Korsett einschnüren.

Jetzt sind alle Anbieter „bequem eingerichtet“ und darauf konzentriert, ihren Anteil am Gebührentopf zu sichern und wenn möglich auszubauen. Wettbewerb um staatliche Beihilfen statt Wettbewerb im Markt! Was sagt eigentlich die WEKO dazu (Art. 45 und Art. 46 KG)?

Diese geschützte Radio- und TV-Werkstatt Schweiz wird im zunehmend internationlen Geschäft kläglich untergehen.

Der renommierte Wettbewerbsökonom Carl Christian von Weizsäcker hielt schon vor Jahren sinngemäss fest, Wettbewerb bringe erhebliche Zwänge für die Anbeiter und grösstmögliche Freiheiten für die Nachfrager mit sich. Wir haben im Radio- und TV-Bereich ein System mit grösstmöglichen Freiheiten für die SRG, mit eingeschränkten Freiheiten für die regionalen Sender und mit erheblichen Zwängen für die Nachfrager geschaffen. Das hat mit Wettbewerb nichts mehr zu tun.

Dazu sehr empfehlenswert:
Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung, Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen 03/2014


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