Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat die Vorabklärung betr. Nichtweitergabe von Währungsvorteilen eingestellt. Im lesenswerten Schlussbericht ist es zu folgenden Ergebnissen gekommen:
- Es gibt keine Hinweise auf unzulässige Wettbewerbsabreden über die Zuweisung von Gebieten
- Es gibt keine Hinweise auf unzulässige horizontale oder vertikale Preisabreden
- Es gibt keine Hinweise auf unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen (obschon Coop beim Vertrieb von Markenartikeln sehr wahrscheinlich marktbeherrschend sei).
Damit ist erstellt, dass sich der vom Bundesrat für die Einführung des Teilkartellverbotes vorgetragene Grund, nämlich der angebliche Zusammenhang zwischen angeblichen Wettbewerbsabreden und der angeblichen Nichtweitergabe von Währungsvorteilen trotz Frankenstärke (vgl. hier), in Luft aufgelöst hat. Folgerichtig sollte sich das Parlament gegen das Teilkartellverbot aussprechen. Die blosse Arbeitserleichterung für die Behörde rechtfertigt den Systemwechsel nicht, zumal damit zu rechnen ist, dass die Unternehmen bei Einführung des Teilkartellverbotes aus Angst vor Sanktionen auch auf effiziente Kooperationsformen verzichten würden.