Neue ausländische „Wettbewerbsregeln“, die ein bestimmtes Geschäftsverhalten von vornherein verbieten und dabei offensichtlich über die bisher übliche kartellrechtliche Durchsetzung (Einzelfall mit Begründung) hinausgehen, stellen für US-Unternehmen zunehmend ein Problem dar. In der Europäischen Union erlaubt z.B. der Digital Markets Act Bussen für angebliche Regelverstösse von digitalen „Gatekeepern“, die an das Umsatzvolumen gebunden sind. Davon betroffen oder bedroht sind besonders Alphabet (Google), Amazon, Apple, Meta (Facebook), Microsoft und ByteDance (TikTok), – mit Ausnahme der letzteren alles amerikanische Firmen.

Diese Unternehmen haben nicht nur zunehmend mit exorbitanten Geldstrafen zu rechnen, sondern sehen sich zudem gezwungen, ihre erfolgreichen Organisationsstrukturen und Geschäftspraktiken je nach den „industrieprotektionistischen Launen“ von Behörden in verschiedenen Ländern umzugestalten. Dies kann die Innovations- und Wachstumsanreize amerikanischer Unternehmen beeinträchtigen. Eine Studie der US-Handelskammer bezeichnete kürzlich hohe europäische Kartellstrafen gegen US-Unternehmen als willkürlich, ungerechtfertigt und diskriminierend.
Wenn die neue Trump-Regierung über Möglichkeiten zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Innovation in den USA nachdenkt, sollte sie die beiden folgenden internationalen wettbewerbspolitischen Initiativen in Betracht ziehen:
- Procedural fairness, rule of law
(Massnahmen zur Förderung fairer und gerechter Verfahren – gegen diskretionäre behördliche Willkür) - Consumer-welfare-standard
(Massnahmen, um (wieder) dem Verbraucherschutz als Zielgrösse zum Durchbruch zu verhelfen – Konsumentenrente, Schutz des Wettbewerbs statt Schutz von weniger effizienten oder verhandlungsschwachen Wettbewerbern)
Diese Massnahmen müssten dazu beitragen, amerikanische (und ausländische) Unternehmen vor protektionistischen Regierungen zu schützen, die den wirksamen Wettbewerb beeinträchtigen.
Lesen Sie dazu den Beitrag im Blog „Truth on the Market“:
