Wirrköpfe und Schaumschläger

Wirrköpfe und Schaumschläger
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Die WEKO reguliert jetzt Preise, während sich der Preisüberwacher gegen die angeblich marktmächtige UBS in Stellung bringt.

WEKO-Präsidentin Laura Melusine Baudenbacher

Die WEKO führt seit Juni 2023 Untersuchungen gegen Visa und Mastercard,

„um langfristige Lösungen für die inländischen Interchange Fees der Debitkarten von Visa und Mastercard zu treffen“

(so laut ihrer Medienmitteilung vom 16. Mai 2024, jedoch vor dem Hintergrund ihrer Aufgaben im Sinne des Zweckartikels Art. 1 Kartellgesetz nicht nachvollziehbar!)

Mit Mastercard habe die WEKO bereits eine einvernehmliche Preisregulierung getroffen. Diese „Lösung“ gelte aber nur für alle Debitkarten von Mastercard. Die gleichzeitig laufende Untersuchung zu den Debitkarten von Visa werde fortgeführt und damit nicht präjudiziert.

Da frage ich mich:

  • Welche mutmasslich kartellgesetzwidrige Verhaltensweise liegt denn eigentlich vor? Sind beide Unternehmen für sich allein genommen, also sowohl Visa als auch Mastercard, marktbeherrschend und missbrauchen ihre Position, indem sie die Kunden mit überhöhten Preisen ausbeuten – zwei Monopolistinnen?!? Oder sind diese Unternehmen kollektiv marktbeherrschend und missbrauchen diese Position gemeinsam? Oder haben sie eine unzulässige Preisabrede über die Interchance Fees ihrer Debitkarten getroffen?
  • Wie kann es sein, dass Mastercard zu einer einvernehmlichen Regelung Hand bietet?
  • Wurde der Konkurrenz (?) – also Visa – eine solche auch anerboten? Wenn ja: Warum hat Visa abgelehnt?
  • Wie kann es im Weiteren sein, dass die laufende Untersuchung gegen Visa von alldem nicht tangiert wird? Geht es da um ganz andere Fragestellungen oder gar andere Märkte? Wenn ja: Um welche?

Was macht eigentlich die WEKO in dieser Sache? Sie sollte doch rechtsgenüglich nachweisen, dass der Wettbewerb durch Abreden oder Marktmachtmissbräuche nicht wirksam ist und somit die Interchange Fees nicht Ergebnisse wirksamen Wettbewerbs sind? Sie sollte doch dann ggf. mit Verfügung oder einvernehmlichen Regelungen für die Wiederherstellung des wirksamen Wettbewerbs sorgen, womit die Preise quasi automatisch wieder Wettbewerbsergebnisse würden. Und ist dies – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich, dann könnte sie den Preisüberwacher auf den Plan rufen, um Preismissbräuche nachzuweisen und zu bekämpfen.

Und nebenbei noch etwas Industrieökonomik:

Wenn die WEKO mit marktmächtigen Marktteilnehmern wie Mastercard „langfristige Lösungen“ über wichtige Wettbewerbsparameter wie Preise trifft, dann kann man sicher sein, dass diese Parameter ebenso langfristig nicht bzw. nicht mehr Ergebnisse des wirksamen Wettbewerbs sein werden. Die WEKO beeinträchtigt oder beseitigt den wirksamen Wettbewerb, den sie schützen sollte!

Preisüberwacher Stefan Meierhans

Doch nun zum Preisüberwacher

Dieser bringt sich – natürlich sehr medienwirksam wie immer – in Stellung, aber nicht etwa, um ggf. auf Geheiss der WEKO die Interchange Fees von Visa und Mastercard zu prüfen, sondern um „jetzt der UBS genauer auf die Finger schauen“. Dies sagte er dem Sonntagsblatt «Schweiz am Wochenende» (Artikel bezahlpflichtig, hier zitiert aus finews.com). Er stütze sich dabei auf geltendes Recht, wonach er bei Preisen von marktmächtigen Unternehmen eingreife, wenn ein ausreichender Wettbewerb nicht mehr sichergestellt ist.

Das würde in der Tat zu seinen Aufgaben gemäss Art. 4 Preisüberwachungsgesetz gehören. Aber wozu jetzt diese Trompeterei, wenn noch gar nicht klar ist, ob der wirksame Wettbewerb im schweizerischen Bankenwesen durch die Einverleibung der CS in die UBS überhaupt geschädigt werden könnte. Dies rechtswirksam festzustellen, obliegt allein der WEKO. Zunächst hat diese aber den UBS-CS Deal vom März 2023 nur unverbindlich kommentiert. Doch inzwischen soll sie einen umfangreichen Bericht ausgearbeitet haben, der seit vergangenem Oktober bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) zur Prüfung liege. Die Finma könne oder müsse nun noch entscheiden, ob sie den Zusammenschluss eingehender betrachten will.

Fazit:

Das Kartellgesetz und das Preisüberwachungsgesetz sowie erst recht der Vollzug dieser Gesetze sind rechtlich und ökonomisch komplexe Angelegenheiten, die von Politik, Mainstreammedien und Öffentlichkeit nicht ausreichend verstanden werden. Verlautbarungen von WEKO und Preisüberwachung werden in der Regel unkritisch übernommen. Und Interventionen dieser Behörden erhalten in aller Regel Applaus. Unter diesen Umständen ist die Gefahr von Irrungen und Wirrungen und Schamschlägereien zum Nutzen der Behörden und zum Schaden der Allgemeinheit gross. Sorgfalt und Demut wären gefragt.

4 Antworten zu „Wirrköpfe und Schaumschläger”.

  1. Avatar von Markus Saurer

    Das getraut sich wohl niemand zu kommentieren…

  2. Avatar von Wettbewerbler

    „Verlautbarungen von WEKO und Preisüberwachung werden in der Regel unkritisch übernommen.“

    Das Machtmonopol der WEKO muss aufgebrochen werden. Weg vom aktuellen Bürokratiemodel hin zu einem neutralen Gerichtsmodel.

    1. Schaumschläger… Oh the Irony!

      1. Ob da das Weko-Präsidium schreibt?

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