Hü!

Art. 5 KG und die erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung: Eine Frage der Auslegung meinen Blaise Carron und Patrick Krauskopf in der Jusletter vom 30. Mai.

Dem und auch ihrer Auslegung kann ich folgen. Ich hoffe, das wird auch das Bundesgericht tun.

 


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