Will das WEKO-Sekretariat Swisscom-TV zur Kooperation statt zum Wettbewerb zwingen?

Swisscom sieht sich erneut Vorwürfen und einer Sanktionsdrohung des Sekretariats der Wettbewerbskommission ausgesetzt. So soll die die Tochtergesellschaft Teleclub von Swisscom bei der Bereitstellung von nationalen Fussball- und Eishockeyübertragungen (=relevante Märkte?!) über eine marktbeherrschende Stellung verfügen und diese in unzulässiger Weise missbraucht haben. Der Missbrauch soll offenbar darin bestehen, dass Swisscom bei der Vermarktung der Sportübertragungen die eigene TV-Plattform (Swisscom TV) gegenüber konkurrierenden TV-Anbietern (z.B. upc cablecom) begünstigt.

Sportübertragungsrechte werden allerdings in der Regel durch die Sportverbände im Bieterwettbewerb versteigert. Der Sieger wird die erworbenen Rechte mittels Eigenleistungen (z.B. Produktion von TV-Bildern und Kommentar) veredeln und nachher als Sendung den Endkunden anbieten. Ohne Details zu kennen, kann man sich leicht vorstellen, dass diese Eigenleistungen nicht nur erhebliche Kosten verursachen, sondern im Moment des Investitionsentscheids auch keineswegs sicher ist, dass später eine erfolgreiche Vermarktung möglich sein wird. In den Augen des Sekretariats verfügt der Gewinner des Bieterwettbewerbs jedoch offenbar fast automatisch über eine marktbeherrschende Stellung und soll deshalb seine TV-Dienstleistung auch konkurrierenden TV-Anbietern zu nicht-diskriminierenden Bedingungen anbieten müssen.

Obwohl der Zeitpunkt für ein abschliessendes Urteil zu früh ist, da der Verfügungsentwurf nur die Meinung des Sekretariats der WEKO wiedergibt und letztere den Fall noch drehen könnte, stellen sich doch bereits jetzt einige kritische Fragen zu den Wirkungen eines derartigen Entscheides:

  • Wer würde künftig noch Sportübertragungsrechte im Bieterwettbewerb ersteigern und Sport-Sendungen produzieren wollen, wenn das erfolgreiche Produkt auch dem (trittbrettfahrenden) Konkurrenten zur Verfügung gestellt werden muss und gleichzeitig das Risiko bei weniger erfolgreichen Sendungen einseitig beim Investor verbleibt?
  • Wem wäre mit einem derartigen Entscheid gedient? Den Sportverbänden, deren Übertragungsrechte mit Sicherheit stark an Wert verlieren dürften? Den sportinteressierten TV-Konsumenten, die künftig vielleicht anstelle von Live-Übertragungen vermehrt wieder nur Kurzzusammenfassungen einiger Spiele zu sehen bekämen? Den konkurrierenden TV-Anbietern, die ihrerseits wahrscheinlich auch über gewissen Premium Content verfügen und ebenfalls zur nicht-diskriminierenden Belieferung von Konkurrenten gezwungen würden? Dem Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung?
  • Würde sich eine solche Praxis des sozusgen „staatlich erzwungenen brüderlichen Teilens“ auch in anderen Märkten durchsetzen? Müsste fast jeder erfolgreiche Investor damit rechnen, Konkurrenten zu nicht-diskriminierenden Bedingungen bedienen zu müssen?
  • Worin besteht künftig der Wettbewerb, wenn die erarbeiteten Konkurrenzvorteile von der Wettbewerbsbehörde (!) laufend neutralisiert werden?

Kommentare

2 Antworten zu „Will das WEKO-Sekretariat Swisscom-TV zur Kooperation statt zum Wettbewerb zwingen?”.

  1. Avatar von Will das WEKO-Sekretariat Swisscom-TV zur Kooperation statt zum Wettbewerb zwingen? | regulatorymadness.ch

    […] Swisscom sieht sich erneut Vorwürfen und einer Sanktionsdrohung des Sekretariats der Wettbewerbskommission ausgesetzt. So soll die die Tochtergesellschaft Teleclub von Swisscom bei der Bereitstellung von nationalen Fussball- und Eishockeyübertragungen (=relevante Märkte?!) über eine marktbeherrschende Stellung verfügen und diese in unzulässiger Weise missbraucht haben. Der Missbrauch soll offenbar darin bestehen, dass Swisscom bei der Vermarktung der Sportübertragungen die eigene TV-Plattform (Swisscom TV) gegenüber konkurrierenden TV-Anbietern (z.B. upc cablecom) begünstigt. Lesen Sie weiter im Blog „Wettbewerbspolitik“ […]

  2. Avatar von Markus Saurer
    Markus Saurer

    Hat dies auf C-C-Netzwerk Blog rebloggt.

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