Eine Meinungsäusserung…
Henrique Schneider, Ressortleiter Schweizerischer Gewerbeverband sgv
Die Revision des Kartellgesetzes (KG) läuft seit dem Jahr 2011. Die Vorlage ist sehr ambitiös. Sie wollte die Grundlagen des Wettbewerbsrechts ändern, die Wettbewerbskommission umgestalten, die Fusionskontrolle neu aufstellen. Ob die Revision je eine Ziellinie erreicht ist fraglich. Besser wäre, sie tut es nicht.
Das Kernstück der aktuellen Vorlage ist das sogenannte Teilkartellverbot mit Beweislastumkehr. Dabei handelt es sich um eine begriffliche Verschönerung eines problematischen Ansatzes. Mit seiner Einführung würden sämtliche institutionalisierten Kooperationen zwischen Unternehmen meldepflichtig – und womöglich auch noch genehmigungspflichtig. Die KMU tragen den Schaden, denn sie sind auf Kooperationen beispielsweise zwischen einem kleinen Sportwarenhändler und einer grossen Sportartikelkette angewiesen.
Die KMU tragen den Schaden: Mit dem Teilkartellverbot mit Beweislastumkehr würden sämtliche institutionalisierten Kooperationen zwischen Unternehmen meldepflichtig – und womöglich auch noch genehmigungspflichtig.
In der Frühjahrssession entschied der Nationalrat mutig, nicht auf die Revision des KG einzutreten. Knapp sechs Monate später hat…
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