WAK-N tritt auf Revisionsvorlage ein

Aus der Pressemitteilung der WAK-N vom 25. Juni 2013

4. 12.028 Kartellgesetz. Änderung
Mit der Änderung des Kartellgesetzes soll der Wettbewerb in der Schweiz intensiviert und gleichzeitig die Rechtssicherheit verbessert werden. Die Revision setzt den Akzent auf die Institutionenreform, das Teilkartellverbot für fünf Arten von besonders schädlichen Wettbewerbsabreden, den Ausbau des zivilrechtlichen Weges, die Sanktionsminderung bei Einhaltung eines «Compliance Programme» sowie die Verbesserung des Widerspruchsverfahrens.
Experten_Feusi_qDer Ständerat nahm in der Frühjahrssession 2013 wesentliche Änderungen in Bezug auf die institutionelle Reform und die unzulässige Behinderung des Einkaufs im Ausland vor.
Die Kommission hat folgende Personen angehört: Vincent Martenet (Präsident der Wettbewerbskommission); Stefan Meierhans (Preisüberwacher); Walter Stoffel und Marc Amstutz (Professoren an der Universität Freiburg); Patrick Krauskopf (Anwalt, Krauskopf Wagner & Partner); Thomas Hoehn (Gastprofessor an der Imperial College Business School in London), Stefan Bühler (Professor an der Universität St. Gallen) und Andreas Heinemann (Professor an der Universität Zürich).
Nach diesen Anhörungen hat die Kommission ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Vorlage einzutreten, da in ihren Augen Bedarf nach dieser Gesetzesrevision besteht. Sie wird die Detailberatung an ihrer Oktobersitzung aufzunehmen, damit ihr genügend Zeit zur Beratung dieser komplexen Vorlage bleibt.

Kommentar: 

Zu erwähnen ist hier, dass ausser Prof. Marc Amstutz alle angehörten Experten entweder bei der WEKO oder bei anderen Regulatoren tätig waren oder sind. So wurde in der WAK-N das gesamte Präsidium der WEKO angehört (Professoren Martenet, Bühler und Heinemann). Prof. Walter Stoffel ist ehemaliger WEKO-Präsident, Patrik Krauskopf ehemaliger Vize-Direktor des Sekretariats der Wettbewerbskommission. Stefan Meierhans nimmt als Preisüberwacher an den Sitzungen der WEKO teil. Thomas Höhn ist Mitglied der UK Competition Commission.

Ohne das Fachwissen der angehörten Experten anzuzweifeln, darf die Frage aufgeworfen werden, ob die Zusammensetzung der Expertenrunde in der WAK-N vor diesem Hintergrund noch als ausgewogen bezeichnet werden kann.

Bild: Foto der Überschrift eines kritischen Kommentars von Bundshausredaktor Dominik Feusi in der BaZ vom 25. 6. 2013, S. 5.


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